Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/14: Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, LSVA (Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, SVAG) · 101 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision des SVAG
einem Niveau zu stabilisieren, auf welchem eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert wird. Die UNFCCC ist heute von 195 Staaten und der Europäischen Union ratifiziert worden und hat universelle Gültigkeit. Jährlich finden Zusammenkünfte der Vertragsstaaten der Klimakonvention (COP) statt.
Die Schweiz hat sich unter dem Klimaübereinkommen von Paris vom 12. Dezember 201593 dazu verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 50% zu reduzieren (Nationally Determined Contribution, NDC). Das Übereinkommen von Paris hat zum Ziel, die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird. Folglich muss die Schweiz, um ihre Verpflichtungen einzuhalten, ihre Treibhausgasemissionen konsequent senken. Wenn sie ihre internationalen Verpflichtungen einhalten will, muss die Schweiz bis 2050 vollständig dekarbonisiert werden. 2020 beliefen sich die CO2-Emissionen des Verkehrs auf insgesamt 13,4 Millionen Tonnen (ohne den internationalen Flugverkehr). Dies entsprach 39% der CO2-Emissionen der Schweiz.94 Durch die Einbeziehung aller Fahrzeuge, die externe Kosten für die Gesellschaft verursachen, in das LSVA-System wird ein grosser Teil dieser externen Kosten internalisiert. Die zukünftige Berücksichtigung der CO2-Emissionen bei der Berechnung der Abgabe in der LSVA wird ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sein. Durch die befristet vorgesehene Bevorzugung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wird die Weiterentwicklung der LSVA zur Erneuerung der LKW-Flotte beitragen. In der Tat werden Transportunternehmen ein Interesse daran haben, in elektrisch angetriebene Fahrzeuge zu investieren, wenn sie eine niedrigere Abgabe zahlen wollen. Die Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor wird folglich dazu beitragen, die Verpflichtungen zu erfüllen, die die Schweiz bei der Verabschiedung des Klimaübereinkommens von Paris eingegangen ist.
Darüber hinaus ist die Schweiz gemäss dem UNECE-Übereinkommen (CLRTAP) über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung und insbesondere als Vertragspartei des Göteborger Protokolls internationale Verpflichtungen eingegangen. Die Schweiz ist zudem Mitglied der Koalition für Klima und saubere Luft zum Abbau kurzlebiger Klimaschadstoffe. Da die Anpassung der LSVA die Transportunternehmen dazu motiviert, in elektrisch angetriebene Fahrzeuge zu investieren, wird die Vorlage zur Verringerung der kurzlebigen klimawirksamen Stoffe beitragen.
Zusammenhang des Rabattsystems mit europäischen Entwicklungen und Kompatibilität zum LVA
Das geplante Rabattsystem gilt sowohl für Fahrzeughalterinnen und -halter aus der Schweiz als auch aus der EU. Es wurde sichergestellt, dass es mit dem im LVA verankerten Grundsatz der Nichtdiskriminierung, wonach jede (direkte oder indirekte) Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Beförderers oder des Zulas-
93 SR 0.814.012
94 Umweltauswirkungen | Bundesamt für Statistik (admin.ch)