Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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VöV weist darauf hin, dass das teilintegrierte Modell gerade eben in einer grossen Reform bestätigt wurde, deren Implementierung noch läuft. Die Umstellung auf ein nicht integriertes Modell würde erneut eine Totalrevision zur Folge haben.
APMöb, APParf, APSchuhe, APSEU, APTex, ARTISET, ASMAS, BDS, BIKAS, CP, DIY, H+, Hotel-
lerieSuisse, IGKG, IG UNNB, KFMV, KSHW, KV ZH/Winterthur, OdASanté, SAV, SAVOIRSOCIAL,
sgv, SKKBS, Swiss Banking, Swissmem, SWISS RETAIL, VBV, VSP, VSSM plädieren für den unveränderten Beibehalt von Art. 1 Abs. 2 der geltenden VMAB. Sie führen eine Liste von Argumenten auf.
ALV, BCH, LCH vertreten die Meinung, dass sich der bis jetzt in den ordentlichen Fächern integrierte ABU bewährt hat und weiterhin möglich bleiben soll. Dazu schlagen sie einen neuen Abs. 2 vor.
Kalaidos vertritt die Meinung, dass die in verschiedenen Bildungsverordnungen und Bildungsplänen bereits integrierten Inhalte der Allgemeinbildung zu berücksichtigen sind.
Art. 2
VPOD wünscht, dass ein Artikel hinzugefügt wird, der den Inhalt von Artikel 4 und 5 der bisherigen Verordnung übernimmt und bekräftigt. Er liefert Argumente dafür und listet die entsprechenden Absätze auf.
Abs. 1
BE wünscht, dass in der Verordnung die Inhalte des RLP wieder dem Grundsatz nach vorgegeben werden.
Für H+ und OdASanté muss die Verordnung weiterhin festhalten, welche Elemente der RLP enthält und mit welchen Punkten der RLP den Schullehrplan Sport (SLP) steuert.
Abs. 2
AI, AR, BE, BS, FR, GL, GR, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, ZG, ZH, SBBK, ARTISET begrüssen, dass neu ein Verweis auf die Erstellung der Schullehrpläne erfolgt und die Verbindlichkeit in der Umsetzung des ABU damit erhöht wird.
HotellerieSuisse begrüsst, dass mit dem RLP eine klare Richtschnur für die Schullehrpläne der Kantone vorliegt.
TR BS, SDK begrüssen Art. 2 Abs. 2. Die Verbindlichkeit in der Umsetzung des ABU wird damit erhöht.
BL setzt sich für eine Umsetzung des nationalen RLP durch die Schulen und für den Erhalt schulischer Lehrpläne ein und fordert eine Umformulierung des Art. 2 Abs. 2 dahingehend, dass jede Schule den RLP des SBFI umsetzen muss.
SG begrüsst die kantonalen Lehrpläne, erachtet aber den Begriff «Schullehrpläne» missverständlich, wenn kantonale Lehrpläne gefordert werden.