Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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TI möchte die Möglichkeit beibehalten, Schullehrpläne zu erarbeiten, die den Gegebenheiten der Schulen entsprechen, ohne die Erarbeitung eines kantonalen Plans vorzuschreiben. Er schlägt eine Präzisierung des Artikels vor.
BCH stimmt Art. 2 Abs. 2 tendenziell zu. LCH und BCH weisen darauf hin, dass der Zeitfaktor für eine sinnvolle und adäquate Umsetzung der Verordnung und des RLP zu berücksichtigen ist. Sie schlagen vor, dass die Kantone den Erlass der Schullehrpläne regeln, die Entwicklung jedoch den Schulteams beziehungsweise regionalen Teams überlassen. BCH legt Wert darauf, dass die Schullehrpläne nicht überladen werden.
BBZ SH, BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe, SFG Bern-Biel, SGB, SVABU, Travail.Suisse fordern eine möglichst einheitliche Umsetzung in den Kantonen.
H+, OdASanté schlagen zur Stärkung der Lernortkooperation vor, die Bestimmung des bisherigen Abs. 3, wonach alle Lernorte mitverantwortlich sind, wieder aufzunehmen. Die Berufsfachschulen sollen die Koordination der Lernorte verantworten.
OdA AgriAliForm weist darauf hin, dass Lernende im Berufsfeld Landwirtschaft Kettenlehrverträge abschliessen und in verschiedenen Kantonen respektive landesweit Lehrverhältnisse eingehen. Würden die Kantone auf ihren Schullehrplänen beharren, wäre die Mobilität der Lernenden beim ABU nicht mehr praktikabel. Sie fordert für gewisse Berufe die Möglichkeit, einen national einheitlichen RLP festzulegen, der durch die Kantone umzusetzen ist.
Für Kalaidos soll der ABU nicht je nach Kanton ein anderer sein, sondern mit der Berufskunde abgestimmt werden. Sie empfiehlt, die Schullehrpläne nicht kantonal, sondern im Kontext der jeweiligen Bildungsverordnung zu erstellen.
hep Verlag ist der Meinung, dass die Umsetzung durch Schullehrpläne der angestrebten Vereinheitlichung entgegenläuft. Er wünscht einen einheitlichen Lehrplan für die Deutschschweiz oder zumindest pro Kanton.
BIKAS, IGKG, SAV, SBV, sgv, SKKBS, Swissmem befürworten Massnahmen zur Unterstützung von schweizweit vergleichbaren Umsetzungen, wie die Anleitung zur Erstellung der Schullehrpläne. Solche Massnahmen erhöhen die Verbindlichkeit, optimieren Schnittstellen zwischen BKU und ABU und unterstützen die Anrechenbarkeit.
NGO ist der Meinung, dass BNE mit spezifischen Lernzielen und Modulen als fester Bestandteil in allen Lehrplänen zu integrieren ist.
Art. 3
Abs. 1
BL begrüsst die Regelung der beiden Lernbereiche «Sprache und Kommunikation» sowie «Gesellschaft» im allgemeinbildenden Unterricht.