Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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Art. 6
AR, BE, BL, FR, GR, OW, SH, SO, UR, ZH, SBBK, TR BS, SDK, BBZ SH begrüssen die Vereinfachung des Qualifikationsverfahrens.
Angesichts der Besonderheit der Allgemeinbildung und der Beibehaltung der Schlussarbeit akzeptiert das CP die Abschaffung der Vertiefungsarbeit in den zweijährigen Grundbildungen und die Aufhebung der Schlussprüfung in den drei- und vierjährigen Grundbildungen.
ALV, LCH schlagen eine Ergänzung für den Fall vor, dass die Allgemeinbildung in den Fachunterricht integriert ist.
HotellerieSuisse begrüsst die vorgeschlagene Zusammensetzung der Note im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung sowie die Regelung bei Übertritten aus dem Berufsmaturitätsunterricht in den ABU sowie für Personen mit Zulassung zur Prüfung ausserhalb eines geregelten Bildungsganges. Sie schlägt vor, auch den Übertritt aus der gymnasialen Bildung zu berücksichtigen.
SBC steht der Abschaffung der Vertiefungsarbeit bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung und der Schlussprüfung bei der drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildung kritisch gegenüber. Die Auswirkungen auf das (teil-)integrierte Modell sind nicht klar. Keinesfalls darf damit ein Präzedenzfall für die künftige Abschaffung des Qualifikationsverfahrens in den Berufskenntnissen geschaffen werden, da dies zu einem Qualitätsverlust und damit zu einer Schwächung der Berufe führen würde.
BCH, LCH sprechen sich für eine einheitliche Rundung auf Dezimalstellen in allen unter Art. 6 aufgeführten Bildungswegen aus. Dies würde Verfälschungen in den Notendurchschnitten vermeiden und zu einem aussagekräftigeren Leistungsausweis führen.
Amrhein unterstützt die Neuregelung des Qualifikationsbereichs ABU ohne Schlussprüfung, weil so die Erfahrungsnoten und die Schlussarbeit mehr Gewicht bekommen und gestärkt werden.
Atzenweiler, Marxen erachten die Abschaffung der Schlussprüfung nicht als Stärkung des ABU.
Art. 11 aus der geltenden VMAB soll beibehalten werden.
Décorvet, Ittig, Wagner begrüssen den Wegfall der Schlussprüfung und heissen die Notenberechnung im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung gut. Auch Schneckenburger heisst die Notenberechnung im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung gut.
Tschenett möchte nicht auf die Schlussprüfung verzichten. Er unterstreicht seine Haltung mit verschiedenen Argumenten. Entsprechend muss Art. 6 angepasst werden.
Bst. a
AG, H+ begrüssen die Abschaffung der Vertiefungsarbeit für die zweijährigen Ausbildungen.
ZG begrüsst, dass auf die Schlussarbeit bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung verzichtet wird, wünscht aber, dass im RLP jedoch die Durchführung von mindestens einer grösseren Projektarbeit im RLP vorgesehen sein sollte, wobei nicht als Teil des Qualifikationsverfahrens.