Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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VPOD ist für eine Stärkung der Allgemeinbildung über die Pflicht, eine Schlussnote von 4 zu erreichen (Fallnote für die Allgemeinbildung). Damit könnte der ABU angesichts der Aufhebung der Schlussprüfung aufgewertet werden.

Abs. 1

BCH hält den Begriff «Abschlussprüfung» für nicht klar.

Abs. 2

H+, OdASanté, SAV, sgv bedauern, dass aufgrund der unklaren Formulierung der Kompetenzen im Lernbereich «Gesellschaft» die Prüfungsform inhaltlich nicht genügend klar formuliert werden kann.

BS, BFS Bülach, bTG, Atzenweiler wünschen, dass die Verordnung um den Passus aus dem geltenden VMAB ergänzt wird: «Im Qualifikationsverfahren weisen die Lernenden nach, dass sie die im Schullehrplan konkretisierten Bildungsziele des Rahmenlehrplans erreicht haben.»

HotellerieSuisse, SAV, sgv schlagen vor, anstelle der Begriffe «Absolventinnen und Absolventen» die Begriffe «Kandidatinnen und Kandidaten» zu verwenden.

VS erachtet es als wichtig, dass auf kantonaler Ebene konkrete Erwartungen (Bewertungskriterien) für die Schlussarbeit schnell geklärt werden. Das Ziel ist, anschliessend den Inhalt der vorhergehenden Semester (und die Lehrmittel) festzulegen.

BCH fordert für die Evaluation von Kompetenzen Instrumente, welche die eingeforderten Kompetenzen konkretisierbar, messbar und vergleichbar machen.

Abs. 3

BBZ SH, LCH begrüssen die explizite Nennung des prozentualen Anteils von 20 Prozent.

BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe, SDK, SFG Bern-Biel, SVABU, TR BS vertreten die Meinung,

dass der prozentuale Anteil von 20 Prozent bei Bedarf in zukünftigen Revisionen erhöht werden kann.

ALV, BBZW, KV Luzern, LCH sprechen sich dafür aus, dass der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung in die Fachprüfungen integriert wird.

BBZ SH, DIY, IG UNBB schlagen vor, auf das Wort «mindestens» zu verzichten. BBZ SH begründet dies mit der Sicherstellung einer einheitlichen Bewertung.

Für Travail.Suisse ist auch eine Stärkung des ABU über einen höheren Mindestanteil des Qualifikationsbereichs Allgemeinbildung an der Gesamtnote des Qualifikationsverfahrens denkbar.

BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee vertreten die Meinung, dass der ABU gestärkt werden soll durch einen grösseren Anteil an der Gesamtnote. BBZ Heimbach LU schlägt mindestens 25 Prozent, BBZG Sursee mindestens 30 Prozent vor.

Für Kalaidos sind die Auswirkungen auf die bestehenden Bildungsverordnungen der einzelnen Berufe hinsichtlich «mindestens 20 Prozent des Qualifikationsverfahrens» unklar. Infolgedessen erachtet sie die Zeitspanne als unrealistisch und fordert das Inkrafttreten der Verordnung per 1. Januar 2028.