Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 32Fedlex · Ergebnisbericht

JU, CEJEF JU sind der Meinung, dass die Aufhebung der Schlussprüfung intra- und interkantonale Vergleiche erschwert. Die Schlussprüfung ermöglicht den Kantonen, die Vereinheitlichung des allgemeinbildenden Unterrichts auf ihrem Gebiet zu überprüfen.

ZG lehnt es ab, dass die Schlussarbeit zu 50 Prozent zur ABU-Gesamtnote gezählt wird und führt verschiedene Argumente auf. Die Schlussarbeit soll maximal ein Drittel der Gesamtnote ausmachen.

Für BCH, LCH bleibt eine Reihe von Fragen7 offen, die sich im Zusammenhang mit der Einführung einer Schlussarbeit und der Abschaffung der Schlussprüfung gemäss geltendem Recht stellen und die es zwingend zu klären gilt, um die Qualität des ABU zu sichern und die Compliance der Lehrpersonen zu erhöhen.

BB Winterthur, BBZ Herisau, BBZ Bahnhof LU, BBZ Heimbach LU, BFS Winterthur S, BFS Bülach, BFS Lenzburg, bTG, BVL, Kalaidos, SFG Zürich, ZLB sprechen sich für eine Beibehaltung

der Schlussprüfung aus und führen verschiedene Argumente8 auf.

Falls der Beibehalt der Schlussprüfung nicht möglich ist, schlagen BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee, SFG Zürich vor, die Gewichtung der Schlussarbeit zu reduzieren. (BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee maximal 1/3, SFG Zürich 1/4).

BFS Winterthur S sieht das Einführen einer einheitlichen Jahresprüfung als Alternative zur Schlussprüfung.

GRÜNE unterstützen die Aufhebung der Schlussprüfung als Bestandteil der Note des Bereichs Allgemeinbildung. Eine solche Prüfung sei nur eine Momentaufnahme der Kompetenzen der Lernenden und würde der über die gesamte Ausbildung geleisteten Arbeit nicht gerecht. Mit der Schlussarbeit und deren Präsentation würde das kritische Denken der Lernenden gefördert. Die Note für die Schlussarbeit sollte ihnen zufolge jedoch nur zu einem Drittel in die Schlussnote einfliessen und die Schuljahresnote zwei Drittel ausmachen.

Marxen ist der Meinung, dass die Notenberechnung im Qualifikationsbereich angepasst werden soll.

Heini, Kuoni, Portmann lehnen die Abschaffung der Schlussprüfung ab. Kuoni, Portmann unterstreichen ihre Haltung mit diversen Argumenten.

Heini ist der Meinung, dass bei einem Wegfall der Schlussprüfung die Erfahrungsnote gegenüber der Schlussarbeit stärker zu gewichten ist (75 Prozent : 25 Prozent). Entsprechend müsste der Artikel angepasst werden. Kuoni ist der Meinung, dass die Note aus dem Mittel der Summe der Erfahrungsnote Allgemeinbildung, der Schlussprüfung und der Note für die Schlussarbeit, je zu gleichen Teilen erfolgen soll.

Bst. c

TI ist der Meinung, dass diese Regelung einige Fragen aufwirft und nicht fair ist, da es zu viele Unterschiede innerhalb der Zielgruppe gibt. Er führt dazu verschiedene Argumente/Punkte respektive Beispiele auf.

7 Zusammenstellung Stellungnahme

8 Zusammenfassung Stellungnahme