Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 24Fedlex · Ergebnisbericht

Für BBZ SH, BCH, BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe, LCH, SFG Bern-Biel, SVABU muss auch

in Zukunft ein Augenmerk auf die Verbindung der beiden Lernbereiche «Sprache und Kommunikation» sowie «Gesellschaft» gerichtet werden.

SGB begrüsst, dass weiterhin an den zwei Lernbereichen «Sprache und Kommunikation» sowie «Gesellschaft» festgehalten wird, weist jedoch darauf hin, dass diese sich – im Interesse der Handlungskompetenzorientierung – aufeinander beziehen sollten, jedoch ohne dass der eine Bereich zu Gunsten des anderen Bereichs auf Lektionen verzichten muss.

Abs. 2

BBZ SH, BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee, BCH, BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe, LCH,

SDK, SFG Bern-Biel, SGB, SVABU, TR BS erachten es als wichtig, dass der ABU während der ganzen Dauer der Ausbildung, also in jedem Lehrjahr, stattfindet.

BIKAS, IGKG, HotellerieSuisse, Kalaidos, KSHW, SAVOIRSOCIAL, SAV, sgv, SKKBS, Swissmem bitten zu berücksichtigen, dass in schulisch organisierten Grundbildungen mit einem Vollzeit-Praktikumsjahr kein ABU im Praktikumsjahr stattfinden kann.

Abs. 3

BCH, BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe, LCH, SFG Bern-Biel begrüssen die explizite Nennung

der Anzahl Lektionen.

BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe, SDK, SFG Bern-Biel, TR BS vertreten die Meinung, dass die

Anzahl Lektionen nicht weniger werden darf und bei Bedarf in Zukunft erhöht werden soll.

SGB hat sich in der Vergangenheit jeweils für eine Stärkung des ABU, auch über eine Erhöhung der Anzahl Lektionen, ausgesprochen. Er nimmt zur Kenntnis, dass lediglich am bisherigen Umfang von 120 Lektionen ABU pro Lehrjahr festgehalten wird, was als absolutes Minimum gilt.

BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee vertreten die Meinung, dass der Umfang von 240/360/480 Lektionen wichtig und verbindlich durchzusetzen ist. Sollten Kompetenzen, die über den RLP hinausreichen, eingeführt werden, sollte die Lektionenzahl erhöht werden.

BVL ist der Ansicht, dass das Minimum an Zeitaufwand mit dem Wort «mindestens» gesetzlich abgesichert werden sollte und fordert zusätzlich, dass die Lektionen in regelmässigen Abständen gehalten werden müssen.

BBZ SH schlägt vor, im Sinne der Verbindlichkeit auf den Begriff «mindestens» zu verzichten.

Für H+, OdASanté ist es trotz umfangreicher Vorarbeiten im Projekt weiterhin unklar, weshalb Lernende einer vierjährigen beruflichen Grundbildung 120 Lektionen mehr Allgemeinbildung benötigen als Lernende einer dreijährigen beruflichen Grundbildung. Sie fordern mindestens 360 Lektionen für die drei- und für die vierjährige berufliche Grundbildung und führen Argumente auf.

VPOD wünscht einen Zusatz, der festhält, dass die Klassengrösse im ABU maximal 18 Schülerinnen und Schüler beträgt.

NGO wünscht sich die Schaffung nationaler Strukturen für den Wissens- und Technologietransfer, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.