Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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Beibehalten der Schlussprüfung. Sollte die Schlussprüfung nicht beibehalten werden, darf dies nicht als Präjudiz für die beruflichen Grundbildungen dienen.

SBV ist gegen den Wegfall der Schlussprüfung. Er sieht die Tendenz zu Qualifikationsverfahren, die Abschlussarbeiten beinhalten, für handwerkliche Berufe kritisch. Er fordert, dass ein möglicher Wegfall der schriftlichen ABU-Schlussprüfung kein Präjudiz für künftige Entscheide zu den Abschlussprüfungen im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse stellen darf. Falls Abschlussarbeiten im Qualifikationsverfahren enthalten bleiben, muss zwingend geklärt werden, wie mit KI-Instrumenten umgegangen wird, damit die Schlussarbeit den Anforderungen des ABU genügen.

AI, GL sind gegen die Abschaffung der schriftlichen Schlussprüfung und führen verschiedene Argumente auf.

TG, ZG sind mit der ersatzlosen Streichung der Schlussprüfung nicht einverstanden und bringen verschiedene Argumente ein.

SDV spricht sich für den Beibehalt der schriftlichen Schlussprüfung in der drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildung aus. Er führt auf, dass schriftliche Ausdrucksweise als Kompetenz wichtig für die Ausbildung und den Berufsalltag generell ist und der Lerneffekt mit einer schriftlichen Prüfung nachhaltiger wird.

NGO erachtet es nicht als Stärkung des ABU, wenn die schriftliche Schlussprüfung abgeschafft wird. Sie vertritt die Meinung, dass der gesamte Art. 11 der geltenden VMAB beibehalten werden soll.

Bio Suisse ist der Meinung, dass die Schlussprüfung bei der drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildung beibehalten werden soll.

TI, BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe, SFG Bern-Biel, SVABU möchten, dass die Note der

Schlussarbeit auf Dezimalstellen gerundet wird, um Verfälschungen in den Notendurchschnitten zu vermeiden.

Angesichts der Anzahl Lektionen des ABU fordern PBS, Strickhof, dass die Erfahrungsnote zu zwei Dritteln und die Schlussarbeit zu einem Drittel gewichtet werden.

AG, AI, BL, BS, GE, GL halten am Grundsatz der schriftlichen Schlussprüfungen fest und führen verschiedene Argumente auf.

BS, GR sind der Ansicht, dass die Note im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung bei der drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildung aus dem Mittel der Summe der Erfahrungsnote Allgemeinbildung, der Schlussprüfung und der Note für die Schlussarbeit je zu gleichen Teilen erfolgen soll. Zusätzlich wünscht GR, dass die Note auf eine Dezimalstelle gerundet wird.

GE möchte, dass die Schlussprüfung beibehalten wird. Damit können die redaktionellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler beurteilt werden, ohne dass diese auf künstliche Intelligenz zurückgreifen können. Zudem markiert sie das Ende der Lehre für alle Schülerinnen und Schüler desselben Ausbildungszentrums. Fällt die Abschlussprüfung weg, bleibt nur eine einzige Note für den Berufsabschluss für Erwachsene. Gemäss GE gefährdet dies den Berufsabschluss für Erwachsene.

AR ist der Meinung, dass die Schlussprüfung als Bestandteil des Qualifikationsverfahrens beibehalten werden soll und führt verschiedene Argumente auf.