Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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LCH erachtet den Verzicht auf eine Schlussarbeit in der zweijährigen beruflichen Grundbildung, sowohl hinsichtlich der Durchlässigkeit als auch hinsichtlich der angestrebten Kompetenzorientierung, als konsequent.

Bst. b

NE begrüsst die Aufhebung der ABU-Prüfung. Sie entspricht ihm zufolge der Vision des Erwerbs von Kompetenzen anstelle von Kenntnissen und dem Willen zur Vereinfachung des Qualifikationsverfahrens für den Qualifikationsbereich Allgemeinbildung.

VS unterstützt die Abschaffung der Schlussprüfung.

SG sieht den Verzicht auf eine Schlussprüfung als umstritten an, akzeptiert ihn aber.

SAV, sgv teilen mit, dass der Wegfall der schriftlichen Schlussprüfungen von der Mehrheit der Organisationen der Arbeitswelt (OdA) inhaltlich nicht beurteilt wird. Als Instrument für die Benotung des Qualifikationsbereichs ABU müssen die Vertiefungsarbeiten – trotz der Möglichkeit von vermehrt eingesetzten KI-Instrumenten – den Anforderungen genügen. Die OdA fordern, dass ein möglicher Wegfall der schriftlichen ABU-Schlussprüfung kein Präjudiz für künftige Entscheide zu den Berufskenntnis-Abschlussprüfungen stellen darf. Eine Minderheit der OdA fordert die Wiederaufnahme der Prüfungen bei der drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung, da sie ansonsten einen erhöhten Druck auf die Abschaffung der Prüfungen im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse befürchten. Eine OdA kritisiert zudem die vermehrte Einführung von schriftlichen Abschlussarbeiten bei handwerklichen Berufen.

H+ sieht Vor- und Nachteile für den Wegfall der Schlussprüfung, ist aber einverstanden.

BIKAS, IGKG, KSHW, SKKBS beurteilen die Aufhebung der Schlussprüfung nicht. Sie möchten jedoch, dass der allfällige Verzicht auf die schriftliche Schlussprüfung in der Allgemeinbildung keinen Präzedenzfall für künftige Entscheidungen über die Abschlussprüfungen in den Berufskenntnissen schafft.

AG LMT, PBS, SGB, Strickhof schlagen vor, dass die Erfahrungsnote neu zu zwei Dritteln, die

Schlussarbeit zu einem Drittel gewichtet werden.

BS findet keine Begründung, weshalb die Schlussprüfung abgeschafft wird.

Für Travail.Suisse droht der Wegfall der Schlussprüfung einer Schwächung des ABU Vorschub zu leisten. Sie verlangt, dass die Ausgestaltung und Umsetzung der Schlussarbeit den Erhalt des Stellenwertes des ABU sicherstellt und zeitnah nach Einführung eine Evaluation dieser Veränderung erfolgt.

VSSM beurteilt den Wegfall der schriftlichen ABU-Schlussprüfung kritisch. Er bemerkt, dass nicht nur sichergestellt werden muss, dass eine Abschlussarbeit – gerade mit den heutigen KI-Möglichkeiten – auch wirklich die erworbenen Kompetenzen nachweist, sondern auch eine einheitliche Anforderung an die Erfahrungsnotenvergabe erforderlich ist. Hierzu fehlen qualitätsbezogene Mindestvorgaben. Er fordert, dass ein möglicher Wegfall der schriftlichen ABU-Schlussprüfung kein Präjudiz für künftige Entscheide zu den Abschlussprüfungen im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse stellt.

Im Sinne der Handlungskompetenzorientierung erachtet Swissmem die Schlussarbeit als sehr gutes Instrument und der Schnitt mit der Erfahrungsnote als faire Beurteilung der erworbenen ABU-Kompetenz. Sie ist erstaunt, dass die Schlussprüfung komplett gestrichen wird und möchte wissen, was die Gründe sind und ob angepasste Formen der Schlussprüfung evaluiert worden sind. Sie fordert das