Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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SG möchte geklärt haben, was für Lernende, welche die BM 1 bis und mit dem zweitletzten Semester besuchen, gilt. Er schlägt vor, dass für Personen, die aus dem Berufsmaturitätsunterricht ausscheiden und bereits zwei Drittel des Berufsmaturitätsunterrichts erfüllt haben, der ABU als erfüllt gilt.

SFG Zürich vertritt die Meinung, dass es nicht reicht, zur Generierung der Note des Qualifikationsbereichs Allgemeinbildung lediglich eine Note zu berücksichtigen.

Bst. d

FR schlägt vor, für Schülerinnen und Schüler, die wiederholen, und jene, die auf der Grundlage von Artikel 32 BBV zugelassen wurden und den Unterricht in der Klasse besuchen, die Erfahrungsnote einzuschliessen, um ihre Motivation zu erhöhen. Dies würde auch die Probleme von Schülerinnen und Schülern in modularen Ausbildungen oder in den Varianten für Erwachsene lösen.

JU, CEJEF JU geben zu bedenken, dass das Konzept VAE BEJUNE aus dem Jahr 2021 neu erarbeitet werden muss. Es handelt sich dabei um eine ebenso umfangreiche Arbeit wie die Überarbeitung des Schullehrplans für den Kanton Jura.

Art. 7

BL, BBZ SH begrüssen die Regelung der Erfahrungsnote in der Allgemeinbildung.

BCH stimmt der Regelung in der Tendenz zu. BCH, LCH weisen darauf hin, dass die Leistungsausweise an Aussagekraft verlieren, wenn bereits gerundete Zeugnisnoten im Schnitt nochmals auf halbe oder ganze Noten gerundet werden und dass die Resultate – gesplittet nach den Lernbereichen – ersichtlich bleiben müssen, um die Aussagekraft der Erfahrungsnoten zu erhalten.

NE empfiehlt, die Anzahl Semesternoten zu präzisieren, die in die Berechnung der Erfahrungsnote einfliessen, nach dem Vorbild der Bildungsverordnungen und aus Gründen der Klarheit und Einheitlichkeit bei der Umsetzung durch die Kantone.

TI schlägt einen neuen Absatz oder Satz vor, der festhält, dass im letzten Ausbildungsjahr nur eine Semesternote vergeben wird.

ZG, VS sind der Meinung, dass die Rundung der Erfahrungsnote auf eine Dezimalstelle erfolgen sollte.

Für H+, OdASanté ist die Bestimmung übersteuernd, zementiert den Status quo und führt zu keiner Verbesserung. Sie schlagen einen Wechsel zu Schuljahresnoten für den ganzen Unterrichtsbereich vor (eine Zeugnisnote Allgemeinbildung pro Jahr).

Art. 8

BL wünscht sich eine Präzisierung zur Regelung der Berechnung der Semesterzeugnisnote aus den beiden Lernbereichen «Sprache und Kommunikation» und «Gesellschaft» im erläuternden Bericht.

BCH, Kalaidos, LCH wünschen, dass nebst der verrechneten Endnote in Allgemeinbildung auch die Resultate gesplittet nach den Lernbereichen ersichtlich bleiben.