Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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FR hält die Umsetzung eines Gesprächs von 30 Minuten für schwierig und den Gewinn für relativ gering. Er schlägt stattdessen 20 Minuten vor. Zudem müsste präzisiert werden, dass es sich um Arbeitsstunden in der Klasse handelt.
BE ist der Meinung, dass präzisiert werden soll, dass die Präsentation zusammen mit dem Gespräch 30 Minuten in Anspruch nimmt.
BS ist der Meinung, dass für die Planung des Schullehrplans eine Lektionenanzahl geeigneter ist.
SG ist es unklar, was mit 25 bis 35 Arbeitsstunden gemeint ist. Falls dies den Gesamtaufwand (Schule und selbständiges Arbeiten) meint, ist dies keine Aufwertung zur bisherigen Vertiefungsarbeit. Falls nur der Schulteil gemeint ist, soll es in Lektionen angegeben werden. Zugleich stellt er sich die Frage, wie die zeitlichen Vorgaben für die Präsentation und das vertiefende Gespräch bei Partner- oder Gruppenarbeiten sind. Wird die Zeit verdoppelt, verdreifacht oder vervierfacht?
TG hinterfragt die Verlängerung der Prüfungszeit und bringt verschiedene Argumente vor. In der heutigen Praxis mit einer kurzen Präsentation und einem anschliessenden Fachgespräch im Umfang von 15 Minuten kann der Wissensstand bereits sehr gut erfasst werden.
VS verlangt, dass der Begriff Stunde/Lektion präzisiert wird und führt mehrere Argumente an. Er fragt sich, warum von Stunden gesprochen wird, während in der restlichen Verordnung meistens von «Lektionen» die Rede ist (z. B. Art. 3 Abs. 3). Der Begriff der Stunde könne missverständlich sein und es wäre konsequenter, auch hier «Lektionen» zu verwenden. VS fragt sich ausserdem, ob die Vorbereitung des schriftlichen oder des mündlichen Teils in der Klasse gefördert werden soll und wie diese Stunden aufgeteilt werden, denn eine Beurteilung der 30-minütigen mündlichen Prüfung erfordert eine gewisse Vorbereitung und Hilfsmittel.
LU beantragt, den Begriff «Schlussarbeit» mit dem Begriff «Abschlussarbeit» und den Begriff «vertiefendes Gespräch» mit dem Begriff «Prüfungsgespräch» zu ersetzen.
TI ist der Meinung, dass es eine Klärung bezüglich der Gruppenarbeiten und der Unterrichtsstunden braucht und führt Punkte9 auf.
Hotellerie Suisse begrüsst, dass sich die Schlussarbeit aus einem Produkt und einem vertiefenden Gespräch zusammensetzt. Angesichts der produktiven Möglichkeiten von KI, die auch für Präsentationen angewendet werden können, schlägt er vor, eine Mindestdauer von 10 Minuten für das vertiefende Gespräch festzulegen.
AG LMT, PBS, Strickhof, VSGP ist nicht klar, ob die Präsentation und das Gespräch insgesamt 30 Minuten in Anspruch nehmen werden oder nur die Präsentation selbst. AG LMT, PBS, Strickhof sind der Meinung, dass nach 10 bis 15 Minuten eine differenzierte Beurteilung sehr wohl möglich ist. VSGP schlägt 15 Minuten Präsentation und 10 Minuten Gespräch vor.
Travail.Suisse schlägt vor, den Begriff «Schlussarbeit» durch den Begriff «Abschlussarbeit» zu ersetzen, damit diese als Teil des Qualifikationsverfahrens wahrgenommen wird, und das vertiefende Gespräch als «Prüfungsgespräch» zu bezeichnen, da dieses den Prozess abschliessen soll. Sie vertritt
9 Zusammenstellung Stellungnahmen