Vorlage

Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 41 Seiten

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- 19 - Entwurf der Kommission Stellungnahme des Bundesrates Nationalrat Kommission des Ständerates des Nationalrates

Art. 19 Evaluation

Das BSV überprüft regelmässig die

Auswirkungen dieses Gesetzes und

veröffentlicht die Ergebnisse.

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 20 Ausführungsbestim-

mungen

Der Bundesrat erlässt die Ausfüh-

rungsbestimmungen.

Art. 20a Änderung bisherigen Art. 20a Art. 20a Änderung bisherigen Rechts Rechts

Die Änderung des bisherigen Rechts Gemäss Entwurf der Kommission Die Änderung des bisherigen Rechts wird im Anhang geregelt. wird im Anhang geregelt.

Art. 21 Referendum, Inkrafttreten Art. 21 Art. 21

und Geltungsdauer

1Dieses Gesetz untersteht dem fa-

kultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkraft-

treten.

3Die Artikel 13–16 gelten ab dem3 Streichen3 Gemäss Entwurf der Kommission

Zeitpunkt des Inkrafttretens während (siehe Art. 1 Abs. 2 Bst. b - d, ...)

14 Jahren.