Vorlage
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 41 Seiten
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- 19 - Entwurf der Kommission Stellungnahme des Bundesrates Nationalrat Kommission des Ständerates des Nationalrates
Art. 19 Evaluation
Das BSV überprüft regelmässig die
Auswirkungen dieses Gesetzes und
veröffentlicht die Ergebnisse.
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 20 Ausführungsbestim-
mungen
Der Bundesrat erlässt die Ausfüh-
rungsbestimmungen.
Art. 20a Änderung bisherigen Art. 20a Art. 20a Änderung bisherigen Rechts Rechts
Die Änderung des bisherigen Rechts Gemäss Entwurf der Kommission Die Änderung des bisherigen Rechts wird im Anhang geregelt. wird im Anhang geregelt.
Art. 21 Referendum, Inkrafttreten Art. 21 Art. 21
und Geltungsdauer
1Dieses Gesetz untersteht dem fa-
kultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkraft-
treten.
3Die Artikel 13–16 gelten ab dem3 Streichen3 Gemäss Entwurf der Kommission
Zeitpunkt des Inkrafttretens während (siehe Art. 1 Abs. 2 Bst. b - d, ...)
14 Jahren.