Vorlage

Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 41 Seiten

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Geltendes Recht Entwurf der Kommission Stellungnahme Nationalrat Kommission des Ständerates

des Nationalrates des Bundesrates

2Die Kantone können in ihren2...

Familienzulagenordnungen

höhere Mindestansätze für ... Kinder- und Ausbildungszula- Kinder-, Ausbildungs- und gen als nach Artikel 5 sowie Betreuungszulage als nach auch Geburts- und Adoptions- Artikel 5 ...

zulagen vorsehen. Die Bestim-

mungen dieses Gesetzes

gelten auch für diese Familien-

zulagen. Andere Leistungen

müssen ausserhalb der Famili-

enzulagenordnungen geregelt

und finanziert werden. Weitere

durch Gesamt- oder Einzelar-

beitsvertrag oder andere Re-

gelungen vorgesehene Leis-

tungen gelten nicht als

Familienzulagen im Sinne

dieses Gesetzes.

3Die Geburtszulage wird für

jedes Kind ausgerichtet, das

lebend oder nach mindestens

23 Wochen Schwangerschaft

geboren wurde. Der Bundesrat

kann weitere Voraussetzungen

festlegen. Die Adoptionszula-

ge wird für jedes minderjährige

Kind ausgerichtet, das zur

späteren Adoption aufgenom-

men wird. Keinen Anspruch

gibt die Adoption eines Kindes

nach Artikel 264c des Zivilge-

setzbuches.