Vorlage
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 41 Seiten
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Geltendes Recht Entwurf der Kommission Stellungnahme Nationalrat Kommission des Ständerates
des Nationalrates des Bundesrates
2Die Kantone können in ihren2...
Familienzulagenordnungen
höhere Mindestansätze für ... Kinder- und Ausbildungszula- Kinder-, Ausbildungs- und gen als nach Artikel 5 sowie Betreuungszulage als nach auch Geburts- und Adoptions- Artikel 5 ...
zulagen vorsehen. Die Bestim-
mungen dieses Gesetzes
gelten auch für diese Familien-
zulagen. Andere Leistungen
müssen ausserhalb der Famili-
enzulagenordnungen geregelt
und finanziert werden. Weitere
durch Gesamt- oder Einzelar-
beitsvertrag oder andere Re-
gelungen vorgesehene Leis-
tungen gelten nicht als
Familienzulagen im Sinne
dieses Gesetzes.
3Die Geburtszulage wird für
jedes Kind ausgerichtet, das
lebend oder nach mindestens
23 Wochen Schwangerschaft
geboren wurde. Der Bundesrat
kann weitere Voraussetzungen
festlegen. Die Adoptionszula-
ge wird für jedes minderjährige
Kind ausgerichtet, das zur
späteren Adoption aufgenom-
men wird. Keinen Anspruch
gibt die Adoption eines Kindes
nach Artikel 264c des Zivilge-
setzbuches.