Vorlage
Vernehmlassung 2024/23: Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel · 19 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 19Fedlex · Vorlage
Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
5. Abschnitt: Abgeltungen und Finanzhilfen
Art. 14 Sachüberschrift
Abgeltung für die Aufsicht
Art. 15 Sachüberschrift
Abgeltung für Wildschaden
Art. 15a Finanzhilfen für Massnahmen zur Arten- und Lebensraumförderung
Die Höhe der globalen Finanzhilfen an die Kosten der Planung und Umsetzung von Massnahmen für den Arten- und Lebensraumschutz in den Reservaten nach Anhang 1 sowie in Reservaten nach Artikel 11 Absatz 4 Jagdgesetz wird zwischen dem Bund und den betroffenen Kantonen vereinbart; sie richtet sich nach dem Umfang, der Qualität, der Komplexität und der Wirksamkeit der Massnahmen.