Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 40 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Ergebnisbericht VeVA

Recycling Schweiz und der Verband der Schweizerischen Gasindustrie) stimmen der Vorlage generell und vorbehaltlos zu.

Der Kanton Waadt stimmt der Vorlage grundsätzlich zu, hat aber noch Fragen formuliert. Diese konnten im Rahmen bilateralen Gespräche beantwortet werden.

1 Verband (economiesuisse) und 12 Fachorganisationen und weitere interessierte Stellen (scienceindustries, VBSA, Verband der schweizerischen Cementindustrie (cemsuisse), BLS Netz AG, Swissmem, Satom SA, Ecoserve International AG, Verband VAG, Groupe des entreprises de valorisation des matériaux minéraux GEV, Ziegelindustrie Schweiz, Swiss Medtech, Baustoff Kreislauf Schweiz) stimmen der Vorlage mit Änderungswünschen zu.

Einzelne Unternehmen (Rhätische Bahn AG und TRIDEL SA) haben zur Vorlage eine neutrale Haltung.

Der Fachverband Schweizer Raumplaner/-innen, der Hauseigentümerverband Schweiz und Prométerre verzichten explizit auf eine Stellungnahme zur Vorlage.

4.3.2 Stellungnahmen zu einzelnen Artikeln

4.3.2.1 Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e

Die Kantone AR, BL, JU, OW, SH, TG, UR und VD sowie der Verband Stahl-, Metall,- und Papier-Recycling Schweiz (VSMR) und Swissmem stimmen der Anpassung von Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe e explizit zu.

Der Kanton Baselland stellt fest, dass als Folge dieser Formulierung voraussichtlich Gemeindesammelstellen, die bisher im Rahmen der Batteriesammlung Fahrradbatterien ohne Bewilligung zurückgenommen haben, bewilligungspflichtig werden.

Der Kanton UR und die RecyPac enthalten sich zu dieser Änderung explizit der Stimme.

4.3.2.2 Artikel 15 Absatz 1bis

7 Kantone (AR, JU, GE, OW, SH, TG, VD) sowie 3 Fachorganisationen (scienceindustries, VSMR und Swissmem) stimmen die Einfügung vom Artikel 15 Absatz 1bisausdrücklich zu.

Baustoff Kreislauf Schweiz stimmt dem Vorschlag unter den Bedingungen zu, dass nur Grenzkantone die Kompetenz erhalten, die Bewilligungen in Koordination mit dem BAFU erteilt werden und dass die Vorschriften aus der VVEA strikt angewendet werden.

4.3.2.3 Artikel 17 allgemein

Zu den Änderungen des Artikels 17 sind Stellungnahme eingetroffen, die sich nicht spezifisch auf einen bestimmten Buchstaben oder Ziffer des Artikels 17 bezogen haben.

Die Kantone AR, JU, OW, SH, TG, UR, VD, die RecyPac sowie die KUNSTSTOFF.swiss stimmen den Änderungen von Artikel 17 ohne Erwähnung eines bestimmten Buchstabens oder Ziffer vorbehaltlos zu.

Die « Groupe des entreprises de valorisation des matériaux minéraux GEV » erwähnt, dass die in den revidierten Artikeln genannten Exporte nur unterstützt werden können, wenn es sich um Ausnahmen handelt und Ausnahmen nach sorgfältiger Prüfung jedes einzelnen Antrags gewährt werden.

4.3.2.4 Artikel 17 Buchstabe c

Bauenschweiz stimmt die Änderungen des Artikels 17 Buchstabe c mit folgender Anpassung zu: «c. für die folgenden Abfälle die Entsorgung in der Schweiz aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist oder ……» mit dem Ziel der Verhinderung einer Umgehung des Exportverbots.

Swiss Medtech begrüsst den Ansatz, den Export von Abfällen zuzulassen, wenn eine Entsorgung in der Schweiz nicht möglich ist oder im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geschieht.