Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 40 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Ergebnisbericht VeVA

Der Kanton VD schlägt vor, auch die Ausfuhr von Altspeiseöl und Glycerin gemäss Ziffer 17, Buchstabe c nur unter restriktiven Bedingungen zu bewilligen, weil die Kapazitäten im Inland für die Behandlung dieser Abfälle vorhanden sind.

Scienceindustries und Swiss Medtech würden eine Diskussion über die Optimierung der Rahmenbedingungen für die Einfuhr von Abfällen als Teil einer zirkulären Wertschöpfungskette ausdrücklich begrüssen. Eine angepasste Klassifizierung von bestimmten Abfällen als Rohstoffquelle anstatt Abfall – solange sie Teil einer zirkulären Wertschöpfungskette sind – würde Recyclingprojekte signifikant beschleunigen und die Schweiz als Standort für innovative zirkuläre Projekte und Unternehmen stärken (z. B. gebrauchte Injektionssysteme).

Die EcoServe International AG und der Verband VAG sind der Meinung, dass Arzneimittel, die der Betäubungsmittelgesetzgebung unterstehen aus dem Geltungsbereich der VeVA ausgenommen werden sollten. Dies weil viele Kantone eigene Kontrollverfahren entwickelt haben, die sich auf Artikel 70 der Verordnung über die Betäubungsmittelkontrolle (Betäubungsmittelkontrollverordnung, BetmKV; SR 812.121.1) stützen.

Die Satom SA schlägt vor, die Ausfuhr von Kehrichtschlacke aus der Verbrennung von Abfällen auch bei regionalen Deponiemangel zuzulassen.

Laut Satom gibt es in einigen Regionen keine Entsorgungsmöglichkeiten für Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlagen mehr. Diese Problematik wird sich auf andere Regionen der Schweiz ausdehnen.