Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 40 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Ergebnisbericht VVEA
5 Ergebnisbericht zur Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfall-Verordnung, VVEA; SR 814.600)
5.1 Ausgangslage
Die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) räumt der Vermeidung, Verminderung und gezielten Verwertung von Abfällen einen höheren Stellenwert ein.
Im Rahmen der Vernehmlassung wurden folgenden Änderungsvorschläge unterbreitet:
• Die Kantone (Art. 4 Abs. 1) und Betreiberinnen und Betreiber (Art. 32 Abs. 2 Bst. h und
i) von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) sollen neu verpflichtet werden, für den Notfall vorzusorgen. Sie müssen neu Massnahmen ergreifen, um die Entsorgung der Abfälle oder deren Zwischenlagerung bei Betriebsunterbrüchen für eine gewisse Zeit gewährleisten zu können (z. B. bei Lieferengpässen von Betriebsmitteln).
• Die Einführung von Gleisaushub in die Liste der Rückbaumaterialien (Art. 20 Abs. 1)
• Die Streichung des spezifischen Verweises auf die Verwertung von Rückbaubeton auf Deponien (Art. 20 Abs. 3)
• Die Zulassung der energetischen Verwertung von Sortierrückständen aus der Behandlung getrennt gesammelter Siedlungsabfälle (Art. 24 Abs.1)
• Die Anpassung der Meldepflicht der Betriebe (Art. 27 Abs. 1 Bst. e)
• Nach Artikel 32 Absatz 2 müssen mindestens 55 Prozent des Energiegehalts ausserhalb von Anlagen zur energetischen Verwertung von Abfällen genutzt werden. Diese Pflicht muss ab dem 1. Januar 2026 erfüllt werden und bedingt bei einigen Anlagen eine energetische Optimierung. Neu sollen Ausnahmeregelungen für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2035 ausser Betrieb genommen werden, auf Gesuch der Betreiberin bzw. des zuständigen Kantons durch den Bund ermöglicht werden (Art. 54 Abs. 2 VVEA).
• Die Streichung des Codes 7304 Feinmaterial aus der Bauschuttaufbereitung (Anhang 1)
• Die explizite Erwähnung von Betonabbruch und Mischabbruch und deren verwertbaren Fraktionen als Abfälle zur Herstellung von Zement und Beton (Anhang 4 Ziff. 3.1 Bst. h (neu)).
5.2 Eingegangene Stellungnahmen
Zur Änderungsvorlage für die VVEA sind 54 Stellungnahmen eingegangen. 24 Kantone, eine Politische Partei (SP), 17 gesamtschweizerischer Dachverbände und Fachorganisationen und 13 weitere interessierte Stellen haben Stellung genommen.
5.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
5.3.1 Allgemeine Bemerkungen
Die Stellungnehmenden haben die geplanten Anpassungen mehrheitlich im Grundsatz begrüsst.
1 politische Partei (SP), 1 Kanton (GL), 2 Fachorganisation (Eco Swiss und Kompostforum Schweiz), 5 gesamtschweizerischer Dachverbände (Stiftung Auto Recycling Schweiz, SGV, Schweizerischer Verband der Umweltfachleute, aeesuisse und metal.suisse) und 1 weitere interessierte Stelle (EcoServe International AG) stimmen der Vorlage in der generellen Stellungnahme grundsätzlich generell zu.
3 weitere interessierte Stellen (RBS, Schweizerische Bundesbahnen SBB, BLS Netz AG) stimmen der Vorlage grundsätzlich zu, haben aber Bemerkungen formuliert.