Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 40 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Ergebnisbericht VVEA
5.3.2.7 Streichen des Codes 7304 Feinmaterial aus der Bauschuttaufbereitung (Anh. 1)
Zustimmung:
Die Kantone AR, BL, FR, JU, OW, SH, TG, UR stimmen der Regelung zu.
Ablehnung:
Die Verbände economiesuisse, Baustoffkreislauf Schweiz sowie der SBV lehnen die Streichung ab. Sie argumentieren, dass der VVEA-Code in der Praxis verwendet würde.
Baustoffkreislauf Schweiz schlägt weiter vor, die Streichung des gesamten Anhangs 1 VVEA in Erwägung zu ziehen.
5.3.2.8 Chrom (VI)-Vorgaben streichen und Beton- und Mischabbruch explizit erwähnen (Anh. 4 Ziff. 3.1)
Zustimmung:
Der Kanton AR und der VSMR stimmen der Regelung zu.
Zustimmung mit Anpassung:
Die Kantone BL, BE, BS, FR, GE, JU, OW, SH, TG, TI, UR, VS und ZG und sowie die KVU verlangen, dass der Wortlaut in Buchstabe Anh. 4 Ziff. 3.1 Bst h VVEA wie folgt anzupassen sei: «Beton- und Mischabbruch sowie deren verwertbaren Fraktionen».
Der Kanton VD verlangt folgende Anpassung des Rechtstextes aus Gründen der Verständlichkeit: f. d’autres déchets, à condition que les valeurs limites fixées à l’annexe 3, ch. 2, let. c, soient respectées; à l'exception de la valeur limite du chrome (VI).
Die Kantone ZH und LU fordern, dass Qualitätsanforderungen oder Grenzwerte für den verwendeten Misch- und Betonabbruch festgelegt werden.
Die Verbände economie suisse und cemsuisse unterstützen die Streichung des Chrom (VI)- Grenzwertes in Anhang 4 Ziff. 3.1 Bst. f für Zement, sind aber der Meinung, dass dies im Fall von Beton gewisse Risiken birgt.
Ablehnung:
Keine
5.3.3 Anträge ausserhalb der Vorlage / Weitere Vorschläge und Bemerkungen
Der Kanton TG verlangt eine Vereinheitlichung bezüglich des Faktors bei PCB in der Abfallverordnung (VVEA; SR 814.600), der Altlasten-Verordnung (AltlV; SR 814.680) und der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12).
Der svu | asep möchte, dass die zwölf PCB-Kongenere, die eine ähnliche räumliche Struktur wie Dioxine aufweisen, zur Gruppe «Dioxine und Furane» hinzugefügt werden. Diese Änderung sollte im Rahmen einer Harmonisierung zwischen der VBBo, der AltlV und der VVEA umgesetzt werden.
SGV und cemsuisse sind der Meinung, dass es den Schweizer Zementwerken aufgrund fehlender Vorgaben zur Finanzierung und zu den Zielsetzungen derzeit nicht möglich sei, die technisch und finanziell anspruchsvollen Anforderungen zum Phosphorrecycling bis zum Stichtag 1. Januar 2026 umzusetzen. Der in Artikel 51 VVEA festgelegte Stichtag müsse bis zum 1. Januar 2031 verlängert werden und die dem Phosphorrecycling zugrunde liegenden Regularien müssten zeitnah publiziert werden, damit die industrielle Umsetzung sichergestellt werden könne.
Der VSMR verlangt eine umfangreichere Revision der VVEA, die eine zukunftsorientierte Verwertungswirtschaft von Recycling-Produkten innerhalb der stofflichen Kreislaufwirtschaft ermöglichen würde. Es wird empfohlen, dass die VVEA mit neuen Kapiteln zur «stofflichen Rohstoffgewinnung» mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen erweitert wird.