Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 40 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Ergebnisbericht WBV

6 Ergebnisbericht zur über den Wasserbau (Wasserbauverordnung, WBV; SR 721.100.1)

6.1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 10. März 2023 die Botschaft zum Gesetz über den Wasserbau inklusive Änderungen im Bundesgesetz über den Wald (WaG) und im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) verabschiedet. Das Parlament hat die Vorlage am 15. März 2024 verabschiedet.

Die Gesetzesanpassungen werden in der Verordnungsrevision präzisiert. Die Vernehmlassungsvorlage ist eine Totalrevision der Wasserbauverordnung (WBV; SR 721.100.1). Die Ausführungsvorschriften der Waldverordnung (WaV; SR 921.01) werden entsprechend der Wasserbauverordnung angepasst, um den harmonisierten Vollzug bei den gravitativen Naturgefahren weiterhin sicher zu stellen. Punktuell ebenfalls angepasst wird die Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201).

Das Ziel der Vernehmlassungsvorlage ist gleich wie bei der Gesetzesanpassung: die Rechtsgrundlagen den Entwicklungen anzupassen und das integrale Risikomanagement (IRM) im Umgang mit Naturgefahren darin zu verankern. Der Auslöser für die Rechtsanpassung im Naturgefahrenbereich war der Bericht «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» mit Massnahmen zur vollständigen Implementierung des IRM (BRB 24. August 2016), dies in Erfüllung des Postulats 12.4271 Darbellay.

6.2 Eingegangene Stellungnahmen

Zur Totalrevision der Wasserbauverordnung sind insgesamt 54 Stellungnahmen eingegangen (s. Tab. 1 und Liste im Anhang). Die Stellungnahmen stammen von 24 Kantonen (ohne Schaffhausen und Solothurn) sowie von den kantonalen Konferenzen BPUK, KOK und JFK. Die BPUK und KWL (KOK und JFK) haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben und darin die Anliegen der KVU, KIK, KPK, JFK und KOK berücksichtigt. Die weiteren Stellungnahmen erfolgten von der SP als einzige Partei, 2 Dachverbänden der Wirtschaft (Schweizer Bauernverband und Economiesuisse) sowie von 11 Fachverbänden und 13 aus weiteren Organisationen. Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) hat ebenfalls zur Vorlage Stellung genommen.

Offiziell eingeladen wurden 117 Adressaten, wovon 48 eine Stellungnahme abgegeben haben. Daneben sind 6 weitere Stellungnahmen eingegangen, in den Kategorien «Fachverbände» und «weitere Organisationen» (siehe auch Tab. 1).

Adressaten Eingegangen Davon nicht eingeladen Kantone24

Kantonale Konferenzen3

In der Bundesversammlung 1

vertretene politische Parteien Dachverbände der Gemeinden, - Städte und Berggebiete Dachverbände der Wirtschaft2

Fachverbände 113

weitere Organisationen 133

Total54

Tabelle 1: Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden (siehe auch Anhang).

Einige Teilnehmende unterstützen explizit die Stellungnahme anderer Organisationen: So unterstützt die BKW die Anträge des SWV. Alpiq hat eine separate Stellungnahme abgegeben.