Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 40 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Ergebnisbericht WBV

Von den weiteren Kreisen haben sich u.a. der Hauseigentümerverband, die Feuerwehrkoordination Schweiz, WaldSchweiz, die PLANAT und die Fachverbände SIA, FSU, SVU-asep gemeldet.

Die Umweltverbände BirdLife Schweiz, Greenpeace, Pro Natura, die Schweizerische Energie-Stiftung SES und WWF haben weitgehend gleichlautende Anträge formuliert. Zudem hat die Vogelwarte eine Stellungnahme abgegeben.

6.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

6.3.1 Allgemeine Bemerkungen

Die grosse Mehrheit der Teilnehmenden stimmen der Vorlage vollumfänglich oder eher zu, darunter die Kantone - ausser dem Kanton JU - sowie die kantonalen Konferenzen. Eher ablehnend äussern sich der Kanton JU, der Bauernverband und die Vogelwarte.

Ausdrücklich begrüsst wird, dass der risikobasierte Ansatz im Umgang mit Hochwassergefahren und das integrale Risikomanagement nun rechtlich verankert wird. Die Erwähnung der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit sowie die Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei den Massnahmen findet eine breite Unterstützung, insbesondere bei den Kantonen. Auch die Umweltverbände heben diese Erwähnungen hervor, wünschen sich teilweise aber weitergehende Formulierungen, um naturbasierte Lösungen stärker zu fördern.

Der Kanton JU unterstützt das integrale Risikomanagement ebenfalls und verweist auf die bestehende Praxis. Er moniert jedoch, dass die geforderten Grundlagen und Massnahmen einen kleinen Kanton erheblich belasten und hohen personellen und finanziellen Mehraufwand verursachen. Dieses Argument nehmen auch die BPUK und KWL sowie weitere Kantone wie TG und SG auf und bitten den Bund, den Kantonen ausreichend Spielraum zu gewährleisten, um den verschiedenen kantonalen Gegebenheiten, bereits bestehenden Planungen und Schutzmassnahmen gerecht zu werden. Ausserdem ist den Kantonen ausreichend Zeit für die Umsetzung zu geben.

Der Bauernverband begründet seine eher ablehnende Haltung damit, dass der Schutz des Kulturlandes in der Verordnung zu wenig berücksichtigt würde und plädiert dafür, die Bestimmungen auf sicherheitsrelevante Aspekte zu fokussieren. Die Berücksichtigung ökologischer Aspekte geht ihm zu weit.

Die Vogelwarte anerkennt das integrale Risikomanagement, findet jedoch, dass die Wiederherstellung von aquatischen Lebensräumen als Hochwasserschutzmassnahme aufgenommen werden sollte.

6.3.2 Stellungnahme zu einzelnen Artikeln der WBV

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich

Allgemein wird begrüsst, dass die Hochwassergefahren aufgezählt werden.

Der Kanton ZG möchte den Begriff «Oberflächenabfluss» streichen oder präzisiert haben, da er einen Mehraufwand für entsprechende Schutzmassnahmen befürchtet. Er lehnt den Artikel ab. Hingegen begrüsst die VKG die Erwähnung des «Oberflächenabflusses» ausdrücklich.

Die Kantone FR und GE möchten die Gefahrenprozesse, die durch Wellen ausgelöst werden, nicht spezifizieren. Zudem weisen sie auf die sprachliche Verwendung von Begriffen hin, u.a. darauf, dass «inondations» (Überschwemmung) anstelle von «crues» (Hochwasser) verwendet werden sollte.

Die Umweltverbände (Pro Natura, WWF, Greenpeace, BirdLife Schweiz, SES) weisen darauf hin, dass die aufgezählten Prozesse nicht in jedem Fall eine Gefahr darstellen, sondern für die natürliche Dynamik der Gewässer auch erwünscht sein können. Sie beantragen daher eine «Kann-Formulierung» für die Aufzählung der Hochwassergefahren.