Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 40 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Ergebnisbericht WBV
Der Bauernverband erkundigt sich, ob unter den «erheblichen Sachwerten» auch die Fruchtfolgeflächen geschützt werden. Als Massnahme soll auch die Entwässerung des Kulturlandes vorgesehen werden.
Art. 2 Begriffe
In Buchstabe «a. Integrale Planung:» wird von verschiedener Seite beantragt, die «betroffenen Kreise» und die «Interessen» genauer zu bezeichnen, indem die Landwirtschaft (Bauernverband) genannt oder «ökologische, wirtschaftliche und soziale» Interessen ergänzt würden (Umweltverbände). Der SIA möchte den «frühzeitigen» Einbezug betonen.
In Buchstabe «b. risikobasiertes Vorgehen:" möchte der Kanton JU nur bei relevanten Projekten die zukünftigen Risiken ermitteln, da der Aufwand sonst unverhältnismässig würde. Der Kanton NE findet es nicht realistisch, die zukünftigen Risiken zu analysieren und möchte deshalb eine Ergänzung und Abgrenzung eines gefahrenbasierten Ansatzes. Der Kanton LU weist darauf hin, dass nur notwendige Begriffe zu definieren sind und sich diese Definitionen mit anderen Rechtserlassen decken müssen. Während die SBB neben der Umsetzung auch die Finanzierung der Massnahmen, insbesondere den risikobasierten Kostenteiler ergänzt haben möchten, beantragt der SIA, das Adjektiv «frühzeitig» beim Einbezug der betroffenen Kreise einzufügen.
Art. 3 Umgang mit Hochwassergefahren und Risiken
BPUK, KWL, der Kanton TG sowie die Umweltverbände begrüssen die Bestimmung ausdrücklich, insbesondere die namentliche Erwähnung der «ökologischen Aspekte». Ebenfalls unterstützen die Umweltverbände, dass mit der Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels, auch künftige Risiken in die Überlegungen einbezogen werden. Der Bauernverband möchte hingegen neben den ökologischen, auch die «landwirtschaftlichen» Aspekte ergänzt haben.
Der Kanton VD möchte das «tragbare Mass» mit Kriterien präzisiert haben. Der Kanton VS möchte den Schutz vor Hochwasser als prioritär herausstreichen, bevor weitere Aspekte berücksichtigt werden sollen. Der Kanton FR verlangt, statt den Grundlagen, die «Gefahren und Risiken» zu erheben, während der Kanton NE die Erhebung regelmässig aktualisiert haben möchte.
Der SIA hat verschiedene Präzisierungsanträge, so möchte er u.a. den Begriff «risikobasiert» planen, die «optimale Massnahmenkombination» sowie die «Aspekte der Nachhaltigkeit» ergänzt haben. Die Vogelwarte betont, dass Böden, Feuchtgebiete und Auen wiederhergestellt werden sollen, um Hochwasser zu dämpfen. Sie beantragen eine entsprechende Ergänzung des Artikels. Die SBB möchten die Kosten-Nutzen-Überlegungen ebenfalls an dieser Stelle einfügen.
2. Kapitel: Grundlagenbeschaffung und Massnahmen
Art. 4 Grundlagenbeschaffung durch die Kantone und Bezeichnung der Gefahren-
gebiete
Bei der Aufzählung der Grundlagen (Abs. 1) werden verschiedene Ergänzungen beantragt: In Buchstabe a soll auch die Biodiversität (BirdLife), die Gewässerräume und ihre Funktionalität bezüglich Hochwasser (Umweltverbände) sowie der Aufwand für den Unterhalt (Bauernverband) erhoben werden. Der FKS, VKG sowie die Kantone FR und GL wünschen die ausdrückliche Nennung von «Gefahrenkarten» und «Gefahrenhinweiskarten». Die BPUK, KWL und die Kantone SG und ZH erwarten, dass der Bund den Kantonen einen Spielraum bei der Bearbeitungstiefe zugesteht, vor allem, wenn sie den Zustand der Gewässer und ihre Veränderung erheben sollen.
Die BPUK und KWL sowie die Kantone AG und TG beantragen, in Absatz 3 den Begriff «Vollzugshilfen» zu streichen. Sie möchten keine explizite Nennung, da Vollzugshilfen eine von vielen Grundlagen des Bundes sind, die zu beachten sind.
Der Kanton VD weist darauf hin, dass kritische Infrastrukturen als sensible Daten gelten, der Zugang unter Umständen nicht allen offensteht.