Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 40 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 33Fedlex · Ergebnisbericht

Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Ergebnisbericht WBV

Art. 5 Raumplanerische Massnahmen

Der Kanton LU, die Umweltverbände und der SVU-ASEP beantragen in Absatz 1, den «Raumbedarf der Gewässer» und den Verweis auf das GSchG – wie im geltenden Recht – wieder in die WBV aufzunehmen.

Der SVU möchte neben den Kantonen auch die Gemeinden mit deren Nennung in die Pflicht nehmen; der Kanton VS möchte die Kantone ersetzen durch die «Fachbehörden, die für die Raumplanung und Baubewilligungen zuständig sind».

Der Kanton ZG möchte, dass mit der Ergänzung «Risiken in Gefahrengebieten» eine Siedlungsentwicklung nach innen weiterhin möglich sein wird. Der FKS möchte erwähnt haben, dass bei raumplanerischen Tätigkeiten die Gefahren- und Gefahrenhinweiskarten zu berücksichtigen sind.

Pro Natura findet den Begriff «untragbare» Risiken nicht verständlich, da aus ihrer Sicht die Risiken grundsätzlich reduziert werden sollten.

Zu den in Absatz 2 genannten Freihalteräumen sind mehrere Änderungsanträge eingegangen: Economiesuisse und SWV möchten «Freihalteräume» durch «Abflusskorridore oder Retentionsräume» ersetzt haben.

BPUK, KWL, die Kantone AR, BE, FR, VS, ZG und ZH begrüssen die Ausscheidung von Freihalteräumen als raumplanerische Massnahme, beantragen aber, die Bestimmung weniger absolut zu formulieren. Sie weisen darauf hin, dass insbesondere in überbauten Gebieten es fast unmöglich ist, solche Freihalteräume zu schaffen. Ausserdem weisen sie darauf hin, dass nicht nur die Art, sondern auch das Mass der Nutzung das Risiko beeinflusst. Die Kantone ZG und ZH stellen fest, dass aus dem Raumplanungsrecht keine diesbezügliche Verpflichtung abgeleitet werden kann, und verlangen eine bessere Abstimmung. Der Kanton VD möchte präzisiert haben, dass Freihalteräume auch für den Oberflächenabfluss gelten.

Der Bauernverband fordert, dass keine Freihalteräume in Fruchtfolgeflächen oder ackerfähigen Böden ausgeschieden werden. Er möchte ausserdem, dass in den Freihalteräumen die landwirtschaftliche Nutzung nicht eingeschränkt wird.

Art. 6 Organisatorische Massnahmen

Die BPUK, KWL und der Kanton TG beantragen, im Absatz 1 statt von «ergreifen organisatorische Massnahmen» von «erstellen Notfallplanungen» zu sprechen. Dieser Begriff würde ihrer Meinung nach die bestehenden kantonalen Anstrengungen treffender abbilden. Der Kanton NW äussert sich ähnlich und möchte in Buchstabe a die «Einsatzpläne» durch «Notfallplanungen» ersetzen. Der Kanton SZ wünscht, dass die Rettung von Menschenleben stärker betont würde.

Der Kanton GR beantragt, anstelle der Bezeichnung «Warneinrichtungen» in Buchstaben c den Begriff «Überwachungssysteme» zu verwenden, und der Kanton VS beantragt, die Bezeichnung «Warneinrichtungen» in Buchstaben c mit «Überwachungssysteme» zu ergänzen. Dieser Begriff ist breiter und umfasst auch Messsysteme, Beobachtungs- oder Monitoringsysteme. Economiesuisse, SWV und VSE beantragen, «Frühwarndienste» zu ergänzen.

Die Umweltverbände schlagen einen neuen Buchstaben e vor, der Abläufe und Kriterien für Massnahmen im Nachgang an Ereignisse definiert, welche dazu dienen, die Resilienz des Systems zu erhöhen. Aus ihrer Sicht fallen darunter angepasste Gewässerräume oder das Entfernen von Infrastrukturen aus dem Gefahrenbereich.

In Absatz 2 beantragen Alpiq, economiesuisse, SWV und der VSE, dass die Hochwasserrückhaltemöglichkeiten bei Speicherseen vertraglich geregelt sind. Alpiq und VSE verlangen zusätzlich, dass auch die Abgeltungen für Ertragsausfälle und Schäden in dieser Bestimmung geregelt sind. Sie wünschen sich damit eine Vereinheitlichung der Entschädigungsregelungen.