Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 12 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht
VeVA
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Änderung des Artikels 17 präzisiert und aktualisiert eine Praxis, die das BAFU bereits seit mehreren Jahren anwendet. Für den Bund sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Das BAFU als zuständige Behörde für den Vollzug des Basler Übereinkommens ist seit Jahren mit einer starken Zunahme der Gesuche zum Export und Import von Abfällen konfrontiert. Wurden 2003 noch jährlich 559 Gesuche eingereicht, hat sich die Anzahl seitdem bei rund 1000 Gesuchen stabilisiert. Dazu kommen zwischen 150 und 350 Gesuche zum Transit durch die Schweiz. Grund dafür ist die zunehmende Spezialisierung und Internationalisierung der Abfallwirtschaft. So sind bei der Verwertung von Abfällen oft mehrere Verfahrensschritte erforderlich, die bei verschiedenen Entsorgungsunternehmen im In- und Ausland durchgeführt werden. Dazu wurde im Rahmen des Basler Übereinkommens beschlossen, gemischte Kunststoffe neu der Notifizierungspflicht zu unterstellen.
Neben der Erteilung von Bewilligungen ist auch der Aufwand für die Beratung der zunehmenden Anzahl Akteure, die Bearbeitung von Änderungsanträgen, die Kontrolle der Entsorgungsnachweise und die Herausgabe der hinterlegten Sicherheitsleistung, die Abwicklung von Fehllieferungen und die Koordination mit den betroffenen ausländischen Behörden gestiegen.
Aufgrund der teilweisen Umstellung zum elektronischen Austausch von Gesuchsunterlagen verlangt das BAFU von den Exporteuren nicht mehr, dass die Kopien allen beteiligten Behörden zugestellt werden müssen. Das hat aber zur Folge, dass das BAFU Kopien erstellen muss, wenn die ausländische Behörde auf die Zustellung in Papierform besteht.
Aufgrund der Zunahme der Anzahl Gesuche und der zusätzlichen Aufwände für die Bearbeitung können die Gesuche seit mehreren Jahren mit dem vorhandenen Personalbestand des BAFU (580 Stellenprozente und 1 Lernende/r) nicht mehr innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeitet werden. Das führt zu zahlreichen Reklamationen von betroffenen Unternehmen. Diese mussten teilweise aufgrund der fehlenden Zustimmung geplante Transporte verschieben und waren mit Engpässen bei der Lagerung konfrontiert.
Für die fristgerechte Bearbeitung der Gesuche ab 2025 werden zusätzliche Stellen im Umfang von 80 Stellenprozenten benötigt. Die zusätzlichen Personalausgaben werden mit einer Erhöhung der Grundgebühr für die Erteilung von Export- und Importbewilligungen von heute Fr. 700 auf Fr. 800 finanziert. Die zusätzlichen Stellen sind somit für den Bund haushaltsneutral. Die moderate Erhöhung der Gebühren ist insbesondere mit Blick auf die zusätzlichen Leistungen des BAFU für die Exporteure vertretbar.
5.2 Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden
Die geplanten Änderungen sind entweder formeller Natur oder betreffen den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen. Es gibt somit keine Änderungen, welche unmittelbar Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden haben.
5.3 Auswirkungen auf die Umwelt und die Wirtschaft
Da eine stoffliche Verwertung in der Schweiz nicht immer möglich ist, wird der Export von bestimmten separat gesammelten Fraktionen aus Siedlungsabfällen (z.B. Kunststoffen aus Haushalten) mit dem Ziel der stofflichen Verwertung zukünftig ausdrücklich möglich sein. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft führt dies potenziell zu einem höheren stofflichen Verwertungsanteil und zu einer geringeren Umweltbelastung (kleinerer Ressourcenverbrauch).
Brennbare Fraktionen aus der Sortierung von gemischt gesammelten Abfällen aus Industrie und Gewerbe dürfen nicht mehr exportiert werden. Dies kann aus Kostengründen dazu führen, dass Unternehmen mehr Abfälle getrennt sammeln mit dem Ziel der stofflichen Verwertung. Auch dies würde zu einem kleineren Ressourcenverbrauch führen.