Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 12 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht

VeVA

Das Exportverbot bei ausreichenden Behandlungskapazitäten in der Schweiz von pflanzlichen Abfällen aus dem Unterhalt von Gärten und Pärken durch Unternehmen vermindert die Anzahl an Transporten ins Ausland und die damit verbundene Umweltbelastung. Dies führt ebenfalls zu einer besseren Auslastung der schweizerischen Behandlungsanlagen. Abfälle aus Unternehmen und Haushalten, deren Inhaltsstoffe identisch sind, werden damit gleichbehandelt.

In der Praxis ändert sich im Falle des Exports von separat gesammelter Fraktion aus Siedlungsabfällen nichts. Das BAFU genehmigt bereits jetzt solche Exporte. Durch die angepasste, präzisere Regulierung entsteht Rechtssicherheit.

Nach Informationen, die dem BAFU zur Verfügung stehen, gibt es in der Schweiz wenige Firmen, die eine Anlage für die Sortierung von gemischten Abfällen aus Industrie und Gewerbe betreiben. Das Wegfallen der Exportmöglichkeit könnte einen Einfluss auf die Rentabilität der Anlagen haben, indem die Fraktionen zur energetischen Verwertung in der Schweiz bei den KVA oder Zementwerken verwerten werden müssen. Allerdings stehen auch die Anlagen in der Schweiz in Konkurrenz zueinander. Eine positive Auswirkung wird bei den schweizerischen KVA und Zementwerken erwartet, da eine höhere Menge an Ersatzbrennstoffen zur Verfügung steht.

Die Einschränkung der Exportmöglichkeit für pflanzliche Abfälle aus dem Unterhalt von Gärten und Pärken durch Unternehmen könnte die Entsorgung dieser Abfälle punktuell und lokal etwas verteuern. Dem stehen die oben erwähnten positiven Umweltauswirkungen und eine bessere Auslastung bei schweizerischen Unternehmen gegenüber.