Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 12 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht

VeVA

3 Verhältnis zum internationalen Recht

Mit der VeVA setzt die Schweiz die Bestimmungen des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (SR 0.814.05) und des OECD-Ratsbeschlusses C(2001)107/FINAL vom 14. Juni 2001 betreffend die Änderung des Ratsbeschlusses C(92)39/FINAL vom 30. März 1992 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind (SR 0.814.052), um. Die vorliegenden Änderungen der VeVA haben keine Auswirkungen auf die internationalen Verpflichtungen der Schweiz.