Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 42 Seiten

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Nach 2030 müssen die Finanzen der AHV infolge der demografischen Entwicklung zusätzlich stabilisiert werden, insbe- sondere da in dieser Variante der Vorlage keine Zusatzfinanzierung der temporären Senkung des Bundesbeitrags vorge- sehen ist, was insbesondere in den Jahren nach 2030 eine zusätzliche Belastung bringt. Für die Stabilisierung des finan- ziellen Gleichgewichts während der Jahre 2030 bis 2040 hat das Parlament dem Bundesrat zudem den Auftrag erteilt, bis Ende 2026 einen Reformvorschlag zu unterbreiten.

Variante 2A: Erhöhung der Beitragssätze um 0,5 und der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte, ohne Zusatzfinanzie- rung der Senkung des Bundesbeitrags von 20,2 Prozent auf 18,7 Prozent der Ausgaben der AHV

Tabelle 5-2

Änderung der AHV-Rechnung im Jahr 2030

In Millionen Franken, zu Preisen von 2023 Massnahmen Änderung Änderung der Ausgaben der Einnahmen 13. Altersrente4714

Erhöhung Bundesbeitrag infolge veränderter Ausgaben952

Senkung Bundesbeitrag auf 18,7% der Ausgaben -959 Finanzierung über eine Erhöhung der Beiträge um 0,5 Prozentpunkte2396

sowie eine proportionale Erhöhung der MWST um 0,4 Prozentpunkte1457

Total der Ausgaben und Einnahmen 47143846

Nach 2030 müssen die Finanzen der AHV infolge der demografischen Entwicklung zusätzlich stabilisiert werden, insbe- sondere da in dieser Variante der Vorlage keine Zusatzfinanzierung der temporären Senkung des Bundesbeitrags vorge- sehen ist, was insbesondere in den Jahren nach 2030 eine zusätzliche Belastung bringt. Für die Stabilisierung des finan- ziellen Gleichgewichts während der Jahre 2030 bis 2040 hat das Parlament dem Bundesrat zudem den Auftrag erteilt, bis Ende 2026 einen Reformvorschlag zu unterbreiten.

Variante 1B: Erhöhung der Beitragssätze um 1 Prozentpunkt (0,8 % für die Finanzierung der AHV + 0,2 % für die Zu- satzfinanzierung der Senkung des Bundesbeitrags von 20,2 % auf 18,7 % der Ausgaben der AHV)