Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 42 Seiten
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Die Schätzung geht von der Gesamtsumme der ausbezahlten 13. Altersrenten aus. Diese Summe beträgt nach Abzug des ins Ausland fliessenden Anteils von 570 Millionen Franken gemäss Schätzung rund 3,6 Milliarden Franken. Diese Zahl ist in allen geschätzten Reformvarianten dieselbe. Rund die Hälfte dieses Betrags fliesst zu Ehepaaren und rund die Hälfte zu unverheirateten Personen. Die Schätzung erfolgt in zwei Schritten.
Erster Schritt: Der erste Schritt der Schätzung besteht darin, den Betrag von rund 3,6 Milliarden Franken auf alle Rentne- rinnen und Rentnern in der Bundessteuerstatistik zu verteilen. Die Verteilung der Summe der 13. Altersrente geschieht wie folgt: Jede Rentnerin und jeder Rentner erhält ein zusätzliches Einkommen zugewiesen, das mindestens der Minimal- rente und höchstens der Maximalrente entspricht. Bei den unverheirateten Personen entspricht die Minimalrente 1225 und die Maximalrente 2450 Franken, bei den Ehepaaren liegen Minimal- und Maximalrente bei 2450 und 3675 Franken. Die Einkommensstärksten erhalten jeweils die Maximalrente und die Einkommensschwächsten jeweils die Minimalrente. Die- jenigen dazwischen erhalten eine Rente zwischen Minimal- und Maximalrente gestützt auf einen Steigerungsparameter, der iterativ festgelegt wird, sodass die Summe der zugeteilten Renten dem Betrag von 3,6 Milliarden Franken entspricht. Das Resultat dieses ersten Schritts ist eine geschätzte Erhöhung des steuerbaren Einkommens für jede Rentnerin und jeden Rentner.
Zweiter Schritt: Der zweite Schritt besteht darin, die Steuerbelastung bei der direkten Bundessteuer und bei den kantonalen Einkommenssteuern vor und nach der Einkommenserhöhung durch die 13. Altersrente zu schätzen. Aus der Differenz ergeben sich die geschätzten steuerlichen Mehreinnahmen durch die Summe der ausbezahlten 13. Altersrente.
Mindereinnahmen Einkommenssteuern durch Erhöhung AHV-Beiträge
Die Schätzung geht von der erwarteten Gesamtsumme der mittels Lohnbeiträge zusätzlich eingenommenen AHV-Beiträge aus. Diese Gesamtsumme verteilt sich hälftig auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Wie stark die Einkommen der erwerbstätigen Personen sinken hängt davon ab, zu welchem Anteil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neben dem Arbeitnehmer- auch den Arbeitgeberbeitrag mittels Lohneinbussen tragen (Steuerinzidenz). Gestützt auf eine Metastudie unterstellt die Schätzung, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mittelfristig zusätzlich zu den Arbeitnehmerbei- trägen auch 70 Prozent der Arbeitgeberbeiträge tragen.22 Von der erwarteten Summe an zusätzlich eingenommenen AHV-Beiträgen reduziert sich daher das Einkommen der erwerbstätigen Personen insgesamt im Umfang von 85 Prozent dieses Betrags.
Für die verbleibenden 15 Prozent des zusätzlichen Lohnbeitrags bzw. 30 Prozent des Arbeitgeberbeitrags gibt es im We- sentlichen zwei Möglichkeiten. Sie können erstens die Unternehmensgewinne reduzieren, womit sich Mindereinnahmen bei den Gewinnsteuern ergeben. Die zweite Möglichkeit ist die Abwälzung auf die Konsumentenpreise. Sofern sich die konsumierte Menge trotz erhöhter Preise nicht oder nur geringfügig reduziert, würden sich in diesem Fall die Mehrwert- steuereinnahmen erhöhen. Die in diesem Kapitel dargelegten Schätzungen beschränken sich auf die Auswirkungen bei den Einkommenssteuern und blenden den verbleibenden 30%-Anteil des Arbeitgeberbeitrags aus.
Die Zuteilung der Einkommensreduktion durch die höheren Lohnbeiträge auf die einkommenssteuerpflichtigen Personen erfolgt gestützt auf einen Prozentsatz, um den sich die Einkommen der erwerbstätigen Personen in der Bundessteuersta- tistik vermindern. Dieser Prozentsatz ist so festgelegt, dass die Einkommensreduktion in der Summe der erwarteten Summe der zusätzlichen AHV-Beiträge entspricht. Der Prozentsatz hängt von der Reformvariante ab.
Die geschätzten finanziellen Auswirkungen ergeben sich ausgehend von den geschätzten Einkommensreduktionen ana- log, aber mit umgekehrtem Vorzeichen zu derjenigen bei der 13. Altersrente.
Auf den Bund fallen 78,8 Prozent der finanziellen Auswirkungen bei der direkten Bundessteuer, der Rest fällt wegen des Kantonsanteil von 21,2 Prozent auf die Kantone (vgl. Ziff. 5.3).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die geschätzten finanziellen Auswirkungen bei der direkten Bundessteuer in den verschie- denen Varianten in Millionen Franken. Verhaltensanpassungen, zum Beispiel in Form eines Rückgangs der Beschäftigung infolge der höheren AHV-Lohnbeiträge, sind in den Schätzungen nicht abgebildet.
22 Melguizo und González-Páramo (2012) “Who bears labour taxes and social contributions? A meta-analysis approach»; zitiert in Brülhart (2021) «STAF: Ein Kuhhandel, der einigermassen aufgeht». In einer älteren Nationalfondsstudie wurde der Umfang der Überwälzung der Arbeitgeberbeiträge in der Schweiz für das Jahr 1998 auf 60 Prozent geschätzt. Vgl. hierzu Künzi, Kilian; Schärrer, Markus (2004). Wer zahlt für die Soziale Sicherheit und wer profitiert davon? Eine Analyse der Sozialtransfers in der Schweiz. Zürich/Chur: Verlag Rüegger.