Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 42 Seiten

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5.4.2 Finanzierung des Zuschlags über die Beiträge

Auswirkungen auf Konsumentinnen und Konsumenten

Wie bei der Finanzierung über die Mehrwertsteuer dürfte auch eine beitragsgestützte Finanzierung zu einer leichten Erhö- hung des allgemeinen Preisniveaus führen. Der Grund dafür sind die höheren Lohnnebenkosten, welche bei den Unter- nehmen aufgrund der erhöhten Arbeitgeberbeiträge anfallen und teilweise auf die Preise der Produkte überwälzt werden. Empirische Studien28 zeigen, dass die Unternehmen Arbeitgeberbeiträge bzw. deren Erhöhungen mehrheitlich auf ihre Angestellten überwälzen, in dem deren Nettolöhne sinken oder konstant gehalten werden. Aufgrund dieser Überwälzung dürfte der Einfluss auf das allgemeine Preisniveau mit grösster Wahrscheinlichkeit tiefer ausfallen als bei einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes. Abgesehen vom leichten Anstieg des Preisniveaus, der alle Konsumentinnen und Konsumen- ten gleichermassen betrifft, unterscheiden sich die Auswirkungen auf den Konsum insbesondere zwischen den Rentenbe- ziehenden und den Beitragsleistenden.

Personen, die eine Altersrente beziehen, ohne Beiträge zu leisten, profitieren vollumfänglich von der Auszahlung der

13. Altersrente. Das zusätzlich verfügbare Einkommen pro Monat hätte sich im Jahr 2024 für Einzelpersonen mit einer minimalen Altersrente auf 102 Franken belaufen; bei der maximalen Rente auf 204 Franken. Verheiratete Ehepaare mit der minimalen Rente hätten monatlich 153 Franken zusätzlich ausbezahlt bekommen, bei verheirateten Paaren mit der Maximalrente wären es 306 Franken gewesen. Die zusätzlich ausbezahlten Renten stärken die Kaufkraft von Rentnerin- nen und Rentnern. Aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Konsumneigung29 dürfte der Grossteil des zusätzlichen Einkom- mens, insbesondere von Haushalten mit geringen finanziellen Mitteln, für Konsumausgaben ausgegeben werden.

Ein gegenläufiger Effekt ist bei Erwerbstätigen beziehungsweise Beitragszahlenden zu erwarten. Die höheren Arbeitneh- merbeiträge führen gemeinsam mit den auf den Nettolohn überwälzten Arbeitgeberbeiträgen zu einem geringeren verfüg- baren Einkommen, was den Konsum von Beitragsleistenden dämpft.

Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden

Eine Finanzierung über Beiträge erhöht den Lohnabzug für alle beitragszahlenden, nicht selbständig erwerbenden Perso- nen sowohl direkt als auch indirekt. Je nach Finanzierungsvariante erhöht sich der von Arbeitnehmenden zu leistende Beitrag von aktuell 4,35 Prozent auf 4,75 Prozent (1A), 4,6 Prozent (2A), 4,85 Prozent (1B) oder 4.65 Prozent (2B). Die Nettolöhne der Arbeitnehmenden sinken um den entsprechenden Prozentsatz. Für den Schweizer Medianlohn aus dem Jahr 2022 entspräche dies einer Reduktion des Nettolohns um zwischen 17 (2A) und 34 (1B) Franken pro Monat30. Da Unternehmen in der Regel auch einen Teil der Arbeitgeberbeiträge auf die ausbezahlten Löhne umwälzen, sinken die Nettolöhne um einen etwas grösseren Betrag. Auch wenn die Zahllast der Lohnbeiträge hälftig zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden geteilt wird, liegt die Traglast mehrheitlich bei Arbeitnehmenden. Das Ausmass der Überwälzung hängt mehreren Faktoren wie etwa der aktuellen Konjunkturlage und dem gewerkschaftlichen Organisierungsgrad der Arbeitnehmenden in der jeweiligen Branche ab.31 Da die Lohnbeiträge für alle Arbeitnehmenden ansteigen, die maximale Arbeitsrente aber nach oben gedeckelt ist, impliziert die Finanzierung durch Beiträge ein gewisses Mass an Umverteilung zwischen Beschäftigen in Hoch-Lohn-Branchen und jenen in tieferen Lohnsegmenten.

Sowohl für die Senkung der Nettolöhne als auch die Umverteilung von Gutverdienenden zu Arbeitnehmenden mit tiefen Löhnen besteht die entgegengesetzte Wirkung bei der Einkommensbesteuerung. Da Lohnbeiträge vom steuerbaren Ein- kommen abgezogen werden, zahlen Arbeitnehmende im Vergleich zur Zeit vor Einführung der 13. Altersrente geringere Einkommenssteuern. Bedingt durch die steuerliche Progression profitieren Arbeitnehmende mit steigendem Einkommen überproportional stärker von diesem Effekt, da sich die Steuerlast umfangreicher verringert.32

Die höheren Lohnkosten dürften zudem die Arbeitsnachfrage seitens der Unternehmen leicht dämpfen. Durch die Verteu- erung der Arbeit würde auch der Anreiz steigen, Personalkosten zu sparen und den Kapitalanteil an der Produktion zu erhöhen. Die Möglichkeiten der Arbeitgeber, die Erhöhung dieser Kosten auf die Löhne abzuwälzen oder Personal abzu- bauen, variieren zwischen Branchen und Unternehmen.

Auswirkungen auf die Unternehmen

Unternehmen sind direkt in ihrer Rolle als Beitragspflichtige und Steuerzahlende, aber auch indirekt durch Nachfrage-Veränderungen und Effekte auf dem Arbeitsmarkt (vgl. weiter unten: Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum) betrof- fen. 2022 waren 553 897 Arbeitgebende und 404 365 Selbständige als AHV-Beitragspflichtige bei einer Ausgleichskasse angemeldet. Aufgrund der paritätischen Beitragspflicht decken sich die möglichen Beitragserhöhungen mit jenen, die von Arbeitnehmenden zu leisten wären, und bewegen sich zwischen 0,25 und 0,5 Prozentpunkten. Die Anpassung der Arbeit- geberbeitragshöhe verursacht einmalige, administrative Kosten, etwa in der Umstellung von IT- oder Buchhaltungssyste- men. Dauerhaft steigen durch die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge jedoch die Lohnnebenkosten. Da bei der Produktion neben Lohnkosten fast immer auch noch andere Kosten anfallen, werden sich die Gesamtkosten für Unternehmen in den allermeisten Fällen um deutlich weniger als 1 Prozent ansteigen. Die meisten Unternehmen werden versuchen, die ent- stehenden Mehrkosten bei den nächsten Lohnrunden auf die Löhne der Arbeitnehmenden zu überwälzen (vgl. hierzu weiter oben: Auswirkungen auf Arbeitnehmende). Gelingt dies nicht oder nur teilweise, dürften Unternehmen versuchen, die restlichen Mehrkosten entweder durch eine verminderte Nachfrage nach Arbeitskräften, zum Beispiel durch Anstel- lungsstopp, Stellenabbau oder Automatisierung von Arbeitsschritten, oder durch eine Überwälzung auf die Produktpreise zu kompensieren.

Zwar gilt die Beitragspflicht für alle Unternehmen, jedoch sind nicht alle Unternehmen gleichermassen betroffen. Unter- nehmen, deren Produktion arbeitsintensiver geprägt ist, dürften von einer Finanzierung über Arbeitgeberbeiträge stärker

28 Melguizo und González-Páramo (2012) sowie Künzi und Schärrer (2004), vgl. dazu auch Ausführungen in Ziffer 5.2 (Mindereinnahmen Einkommenssteuern durch Erhöhung AHV-Lohnbeiträge).

29 Die Konsumquoten (Konsumausgaben im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen) von Rentenbeziehenden sind überdurchschnittlich hoch. Bei Einpersonenhaushalten über 65 Jahren betrug die Konsumquote in den Jahren 2015 bis 2017 93 %, bei Paaren über 65 Jahren betrug sie 88 Prozent. Sowohl jüngere Einpersonenhaushalte (80 %) als auch jüngere Paare (69 %) und Paarhaushalte mit Kindern (73 %) verwendeten einen deutlich geringeren Einkommensanteil für Konsumausgaben (Quelle: Haushaltsbudgeterhebung des BFS).

30 Medianbruttomonatslohn 2022 gemäss BFS: 6788 Franken.

31 Bei einer hohen Beschäftigung ist die Verhandlungsposition von Arbeitnehmenden stärker, als in Phasen von hoher Arbeitslosigkeit.

32 Graff, Michael (2023). Die Altersvorsorge in der Schweiz. Entstehung, Funktionsweise und Verteilungseffekte. KOF Analysen, 2023 (1), https://www.research-collection.ethz.ch/handle/20.500.11850/604345 (konsultiert am 20.03.2024).