Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 42 Seiten
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Tabelle 5-5 Geschätzte Mehr- bzw. Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer durch die 13. Altersrente und die Einkommens- einbussen durch die Erhöhung der AHV-Beiträge in Millionen Franken.
0,8 Lohnpro- 1,0 Lohnpro- 0,5 Lohnpro- 0,6 Lohnpro- zente zente zente zente
Mehreinnah- Direkte Bundessteuer 137 137 137137
men Einkom-
menssteuern
13. Altersrente
(in Mio. Fr.)
Mindereinnah- Direkte Bundessteuer -243 -301 -155 -184
men zusätzl.
AHV-Beiträge
(in Mio. Fr.)
Saldo Direkte Bundessteuer -106 -164 -18 -47
Bundesanteil Direkte -83 -129 -14 -37
Bundessteuer (78,8%)
In allen vier Reformvarianten sind die geschätzten Mindereinnahmen aufgrund der Einkommenseinbussen durch zusätz- liche Lohnprozente höher als die geschätzten Mehreinnahmen aufgrund der Besteuerung der 13. Altersrente. Per Saldo resultieren daher für den Bund gemäss der Schätzung Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer. Je stärker sich die Lohnprozente in einer Reformvariante erhöhen, desto negativer sind die geschätzten finanziellen Auswirkungen bei der direkten Bundessteuer.
Beitragssätze
Eine Erhöhung der Beitragssätze führt zu Mehrausgaben für den Bund als Arbeitgeber. Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmende finanziert. Bei Personalbezügen des Bundes von rund 5,2 Milliarden Fran- ken 2026 hätte eine Erhöhung der Beitragssätze Mehrausgaben für den Bund zur Folge, die in den Folgejahren im Gleich- schritt mit dem Wachstum der Lohnsumme ansteigen. In der folgenden Tabelle sind in der zweiten Spalte die Mehrausga- ben für den Bund angegeben, wenn die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge tatsächlich vom Bund getragen werden. Die dritte Spalte enthält die Mehrausgaben für den Bund unter der bei der Schätzung der finanziellen Auswirkungen bei den Einkommenssteuern unterstellten Annahme, dass mittelfristig 70% der zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge auf die Arbeit- nehmer überwälzt werden:
Tabelle 5-6
Erhöhung Beitragssätze Mehrausgaben Bund Mehrausgaben Bund ohne Überwälzung Ar- bei Überwälzung Ar- beitgeberbeitrag auf Ar- beitgeberbeitrag zu beitnehmer 70% auf Arbeitnehmer + 1 Prozentpunkt (Anteil Arbeitgeber Bundesverwaltung: 0,5 %) 26 Mio. Fr. 8 Mio. Fr.
+ 0,8 Prozentpunkte (Anteil Arbeitgeber Bundesverwaltung: 21 Mio. Fr. 6 Mio. Fr.
0,4%)
+ 0,6 Prozentpunkte (Anteil Arbeitgeber Bundesverwaltung: 16 Mio. Fr. 5 Mio. Fr.
0,3%)
+ 0,5 Prozentpunkte (Anteil Arbeitgeber Bundesverwaltung: 13 Mio. Fr. 4 Mio. Fr.
0,25%)
5.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Kantone beteiligen sich nicht an der Finanzierung der AHV und sind damit nur indirekt betroffen, beispielsweise durch eine grössere Mehrwertsteuerbelastung oder durch höhere Beitragssätze. Die Auswirkungen auf die Kantone und Ge- meinden in ihrer Funktion als Konsumenten, Investoren und Arbeitgeber entsprechen grundsätzlich den Folgen für den Bund (vgl. Ziff. 5.2). Es wird daher auf das vorangehende Kapitel verwiesen.
Mehrwertsteuer
Die konkreten finanziellen Folgen für die Kantone und Gemeinden fallen insbesondere im Steuerbereich höher aus als beim Bund. Gemäss Schätzungen der ESTV würde eine proportionale Mehrwertsteuersatzerhöhung um 0,4 (2A) / 0,6 (2B) Prozentpunkte für die Kantone beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen zu Mehrausgaben in der Grössenordnung von 45 (2A) / 70 (2B) Millionen Franken führen (Stand: 2021). Bei den Gemeinden wäre mit Mehrausgaben von ungefähr