Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 42 Seiten
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betroffen sein, als solche die eher kapitalintensiv produzieren. Im Vergleich zu ausländischen Unternehmen würde im Vergleich zum Status quo ein gewisser Wettbewerbsnachteil erwachsen.
Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum
Eine Finanzierung der 13. Altersrente durch eine Erhöhung der Beiträge wirkt sich, wie vorangehend bereits angedeutet, unterschiedlich auf die Wirtschaftsleistung aus. Aufgrund der entgegengesetzten Wirkung zwischen in der Schweiz leben- den Beziehenden einer Altersrente und Beitragsleistenden ist der Effekt auf den Gesamtkonsum nicht eindeutig. Zwar fällt der Einkommenszuwachs bei Rentenbeziehenden höher aus als die Einkommenseinbussen bei Beitragsleistenden (vgl. Ausführungen zu den Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden), jedoch arbeiten mit rund 5,3 Millionen bedeutend mehr Erwerbstätige als Altersrentenbeziehende (1,7 Millionen) in der Schweiz wohnen.
Weitere Effekte entstehen aufgrund der Verteuerung der Arbeit. Die höheren Lohnstückkosten werden von Unternehmen entweder auf die Produktpreise oder die Nettolöhne überwälzt oder führen zu einer geringeren Arbeitsnachfrage. Unab- hängig von der verfolgten Überwälzungsstrategie der Unternehmen treten Effekte ein, die das BIP-Wachstum bremsen. Preissteigerungen führen dazu, dass die teureren Produkte weniger stark nachgefragt werden, und haben dadurch einen negativen Effekt auf das BIP-Wachstum. Gleiches gilt für Reduktionen der bezahlten Nettolöhne: sie führen zu einem verringerten verfügbaren Einkommen bei Beitragspflichtigen, wodurch deren Konsum und dadurch das BIP-Wachstum gebremst wird. Auch eine verminderte Nachfrage nach Arbeitskräften dämpft den privaten Konsum.
Aufgrund der verschieden stark ausgeprägten und gegenläufigen Effekte ist keine zuverlässige Prognose über die Ent- wicklung des Wirtschaftswachstums möglich. Das Simulationsmodell aus der bereits zitierten BAK Basel-Studie schätzt, dass eine schrittweise Erhöhung der Lohnbeiträge auf 11,42 Prozent langfristig eine Reduktion des realen BIPs um 0,4 Prozent zur Folge hätte. BAK Basel nennt Rückgänge im privaten Konsum und dem Exportvolumen als stärkste Treiber hinter der Entwicklung. Für eine Interpretation der Schätzungen im Kontext zu den vorgeschlagenen Beitragserhöhungen muss auf zentrale Abweichungen in der verwendeten Modellierung hingewiesen werden. So wurde die Höhe der Renten- auszahlungen im Modell konstant gehalten, wodurch der Wachstumsimpuls, der durch die 13. Altersrente erwartet wird, wegfällt. Zudem wurde der Lohnbeitrag im Modell ums Dreifache stärker angehoben als bei der diskutierten Finanzie- rungsoption von maximal einem zusätzlichen Prozentpunkt. Im Vergleich zum Studienmodell dürften die wachstumshem- menden Effekte der vorgeschlagenen Finanzierungsvariante dementsprechend geringer ausfallen.
5.5 Auswirkungen auf die Gesellschaft
5.5.1 Erhöhung der Mehrwertsteuersätze
Die Abschwächung der Kaufkraft als Folge der Mehrwertsteuersatzerhöhung wirkt sich nicht auf alle Bevölkerungsgruppen gleich aus. Haushalte mit tiefen Einkommen verbrauchen in der Regel einen grösseren Teil ihres Einkommens für den Konsum als Haushalte mit höheren Einkommen. Das heisst, dass eine Anhebung der Mehrwertsteuersätze Haushalte mit tiefen Einkommen absolut (in Franken) zwar weniger belastet, relativ (in Prozent ihres Einkommens) aber härter trifft. Die Reduktion der Kaufkraft bei einer proportionalen Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 0,4 (2A) bzw. 0,6 (2B) Prozent- punkte variiert nach Schätzungen der ESTV je nach Haushaltseinkommen und Haushaltstyp, zwischen 96 und 405 (2A) bzw. 137 und 590 (2B) Franken jährlich. In Prozent der Haushaltseinkommen entspricht dies einer Abnahme zwischen rund 0,16 (2A) bzw. 0,23 (2B) Prozent beim Fünftel der Haushalte mit den höchsten Einkommen und 0,23 (2A) bzw. 0,33 (2B) Prozent beim Fünftel der Haushalte mit den tiefsten Einkommen (vgl. Tabellen 5-9 bis 5-1233). Der reduzierte Satz für die Güter des täglichen Bedarfs vermag die regressive Wirkung der Mehrwertsteuer nicht ganz zu kompensieren, kann den Effekt allerdings etwas abschwächen.
Bei diesen Schätzungen ist allerdings Folgendes zu beachten: Zum einen beziehen sie sich auf den Fall, dass die Steu- ersatzerhöhungen vollständig auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden, was jedoch nicht zwingend der Fall sein muss, wie in Ziffer 5.4.1 dargestellt wurde. Zum anderen enthält die Haushaltbudgeterhebung des Bundes- amtes für Statistik, auf die sich die ESTV bei ihren Schätzungen abstützt, nicht alle Ausgaben der Haushalte. So fehlen beispielsweise die Ausgaben für den Bau, den Kauf und die Renovation von Häusern und Wohnungen. Nicht berücksichtigt sind darin zudem die Haushalte mit sehr hohen Einkommen. Ausserdem werden bei der Schätzung der ESTV die Auswir- kungen der Steuererhöhung auf die Mieten ausgeklammert, da diese erst dann anfallen, wenn eine Wohnung renoviert wird.
Deshalb sind diese Schätzungen nicht geeignet, die exakte Höhe der Belastung darzustellen. Es lässt sich damit jedoch gut aufzeigen, wie unterschiedlich sich eine Mehrwertsteuererhöhung auf die Haushaltstypen und Einkommensklassen auswirkt.
Bezüglich der Rentner- und Rentnerinnen-Haushalte ist festzuhalten, dass die durch die 13. Altersrente verursachten Ef- fekte nicht abgebildet werden können. Es ist nicht bekannt, wie viel des zusätzlichen Einkommens gespart und wie viel für Konsumzwecke verwendet wird. Ausserdem ist offen, wie sich die Nachfrage nach den einzelnen Gütern und Dienstleis- tungen entwickeln wird. Somit weichen die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf die Rentner- und Rentnerin- nen-Haushalte von den nachstehenden Tabellen ab. Die Mehrwertsteuerbelastung in Franken ist höher und der Anteil am Bruttoeinkommen niedriger als dargestellt (der Netto-Effekt der Rentenerhöhung dürfte bei praktisch allen Rentnerhaus- halte positiv sein. Die Konsumausgaben eines Haushaltes müssten auch bei einer MWST-Erhöhung um 0,6 PP deutlich über 500 000 Franken pro Jahr betragen, damit es kippt):
33 Schätzungen der ESTV basierend auf Daten der Haushaltbudgeterhebung 2013–2015 des BFS.