Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/28: Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) · 42 Seiten

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55 (2A) / 80 (2B) Millionen Franken zu rechnen (Stand: 2021). Bei den Beiträgen an die Sozialversicherungen hängen die finanziellen Folgen von der konkreten Beteiligung ab.

2021 betrugen die Personalausgaben der Kantone 31 040 Millionen Franken.23 Würde die Mehrwertsteuersatzerhöhung von 0,4 (2A) / 0,6 (2B) Prozentpunkten vollumfänglich auf die Kundinnen und Kunden überwälzt und würden die Löhne an die daraus resultierende Teuerung (LIK) von 0,21 (2A) / 0,28 (2B) Prozent angepasst, hätte dies rund 65 (2A) / 87 (2B) Millionen Franken höhere Personalausgaben zur Folge. Auch die Gemeinden müssten mit deutlich höheren Personalaus- gaben rechnen. Im Jahr 2021 betrugen ihre Personalausgaben 15 925 Millionen Franken.24 Eine Erhöhung im Umfang der Teuerung hätte somit Mehrausgaben für das Personal von rund 33 (2A) / 45 (2B) Millionen Franken zur Folge. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht vollumfänglich auf die Kundinnen und Kunden überwälzt wird und deshalb der LIK und die Personalausgaben weniger stark ansteigen würden.

Die dämpfende Wirkung der Steuererhöhung auf das Wirtschaftswachstum dürfte sich auf die übrigen Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden etwa im gleichen Verhältnis auswirken wie beim Bund.

Beitragssätze

Auch Kantone und Gemeinden sind als Arbeitgeber von der Erhöhung der Beitragssätze betroffen und haben entspre- chende Mehrausgaben bei den Personalkosten zu tragen.

Kantonale Einkommenssteuern

Die Schätzungen der Mehreinnahmen durch die 13. Altersrente und der Mindereinnahmen durch die zusätzlichen AHV-Beiträge erfolgt analog zum Vorgehen zu den Schätzungen zu den Auswirkungen bei der direkten Bundessteuer (vgl. Ziff. 5.2). Die Schätzungen zu den finanziellen Auswirkungen bei den kantonalen Einkommenssteuern sind jedoch mit grösserer Unsicherheit behaftet als diejenigen zu den Auswirkungen bei der direkten Bundessteuer. Der Grund dafür ist, dass sich das steuerbare Einkommen in der Bundessteuerstatistik auf die direkte Bundessteuer bezieht. Die Schätzungen basieren auf der Annahme, dass das steuerbare Einkommen bei der kantonalen Einkommenssteuer demjenigen der di- rekten Bundessteuer entspricht. Weil das steuerbare Einkommen auf kantonaler Ebene tendenziell niedriger ist als bei der direkten Bundessteuer, führt das Schätzverfahren tendenziell zu einer leichten Überschätzung der finanziellen Auswirkun- gen bei den kantonalen Einkommenssteuern. Grund dafür ist, dass bei einem niedrigeren steuerbaren Einkommen der Grenzsteuersatz etwas niedriger ist, was die finanziellen Auswirkungen reduziert.

Zusätzlich zu den finanziellen Auswirkungen bei den kantonalen Einkommenssteuern fällt auch ein Teil der Auswirkungen der direkten Bundessteuer wegen des Kantonsanteils von 21,2 Prozent auf die Kantone.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die geschätzten finanziellen Auswirkungen bei den kantonalen Einkommenssteuern und beim Kantonanteil an der direkten Bundessteuer in den verschiedenen Varianten in Millionen Franken.

Tabelle 5-7 Geschätzte Mehr- bzw. Mindereinnahmen bei den kantonalen Einkommenssteuern durch die 13. Altersrente und die Ein- kommenseinbussen durch die Erhöhung der AHV-Beiträge in Millionen Franken

0.8 Lohnpro- 1.0 Lohnpro- 0.5 Lohnpro- 0.6 Lohnpro- zente zente zente zente

Mehreinnah- Kantonale Einkommenssteuern 433 433 433433

men Einkommenssteuern Kantonsanteil direkte Bundes- 29 29 2929

13. Altersrente steuer (21,2%)

Summe Mehreinnahmen Kanton 462 462 462462

Mindereinnah- Kantonale Einkommenssteuern -441 -547 -282 -335

men zusätzl.

AHV-Beiträge Kantonsanteil direkte Bundes- -52 -64 -33 -39

steuer (21,2%)

Summe Mindereinnahmen Kan- -493 -611 -315 -374

ton

Saldo Kantonale Einkommenssteuern -8 -114 15198

steuer (21,2%)

Kantonsanteil direkte Bundes- -23 -35 -4 -10 Saldo total -31 -149 14788

Bei den Einkommenssteuereinnahmen der Kantone sind die geschätzten Mehreinnahmen aus der 13. AHV-Rente in den Varianten mit 0,5 und 0,6 zusätzlichen Lohnprozenten höher als die Mindereinnahmen aus den höheren Lohnbeiträgen. Bei den Varianten mit 0,8 und 1 zusätzlichen Lohnprozenten ist es umgekehrt. Bei der direkten Bundessteuer resultieren hingegen per Saldo in allen Reformvarianten Mindereinnahmen (vgl. Tabelle 5-5). Der Grund für die unterschiedlichen Auswirkungen bei Bund und Kantonen ist die stärker ausgeprägte Progression bei der direkten Bundessteuer im Ver- gleich zu den kantonalen Einkommenssteuern. Rentnerinnen und Rentner haben im Durchschnitt ein niedrigeres Ein- kommen als erwerbstätige Steuerpflichtige. Daher sind die Mehreinnahmen pro Franken zusätzliche AHV-Rente wegen

23 Finanzstatistik national, abrufbar unter www.data.finance.admin.ch > Öffentliche Finanzen der Schweiz (Stand: 22. Mai 2024).

24 Finanzstatistik national, abrufbar unter www.data.finance.admin.ch > Öffentliche Finanzen der Schweiz (Stand: 22. Mai 2024). /