Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten
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Erläuternder Bericht
Fingerabdruckexperten
Derzeit prüfen Fingerabdruckexperten umgehend die von Eurodac gemeldeten Treffer. Falls die Prüfung durch diese Fachpersonen kein schlüssiges Resultat ergibt, muss dies in der Regel so bald wie möglich, spätestens jedoch nach drei Arbeitstagen der Europäischen Kommission und der für die europäischen Informatiksysteme zuständigen Agentur (IT-Agentur) mitgeteilt werden.
Neuerungen
Erfasste Daten
Bei Personen der Kategorie I müssen verschiedene Personendaten neu erfasst werden. Dazu gehört insbesondere das Gesichtsbild von Personen ab sechs Jahren. Zudem ist die Information, dass der Schutz verweigert wurde, dass eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung besteht oder dass Rückkehrhilfe gewährt wurde, im Zentralsystem zu erfassen.
Nach dieser Prüfung oder nach einer Änderung in Zusammenhang mit der Souveränitätsklausel oder unabhängig davon ist auch bei allen Kategorien rasch anzugeben, welcher Dublin-Staat zuständig ist. Zudem ist das Datum der Ausreise aus dem Schengen-Raum anzugeben, wenn feststeht, dass die Person diesen verlassen hat.
Ausserdem sind, sofern vorhanden, die Art und Nummer des Reisedokuments sowie eine eingescannte Farbkopie der Reisedokumente oder Identitätsausweise mit Hinweis auf deren Echtheit im System einzugeben. Ist dies nicht möglich, sollte ein anderes Dokument, das die Identifizierung des Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen erleichtert, mit Hinweis auf dessen Echtheit erfasst werden.
Speicherung und Löschung der Daten
Die neue Eurodac-Verordnung bringt eine Änderung bei der Datenmarkierung mit sich. Die Daten von Personen, die einen Aufenthaltstitel oder ein Anwesenheitsrecht erhalten, ohne ein Asylgesuch gestellt zu haben, werden im Eurodac-System markiert statt gelöscht. So ist ersichtlich, ob und aus welchem Grund die Person einen Aufenthaltstitel erhalten hat. Das Gleiche gilt für Personen, die den Schengen-Raum verlassen haben. Diese Information ist im System enthalten und wird nicht mehr vorzeitig gelöscht.
Fingerabdruck- und Gesichtsbildexperten
Es wird weiterhin auf Fingerabdruckexperten zurückgegriffen. Neu soll nur bei Mehrfachtreffern eine Analyse der Fingerabdrücke durchgeführt werden. Langfristig wird auch ein Abgleich der Gesichtsbilddaten erfolgen, sofern dies technisch möglich ist. Treffermeldungen von Eurodac in Bezug auf Gesichtsbilddaten sollten ebenfalls überprüft werden, wenn Zweifel bestehen, dass sich das Ergebnis auf dieselbe Person bezieht.