Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten
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Fonds, Lausanne, Locarno und Payerne) umfasst Landeplätze mit sehr geringem Flugaufkommen aus Drittstaaten. Flugplätze der Kategorie D (Buochs, Dübendorf, Emmen, Saanen und Sankt Stephan) sind kleine Landeplätze mit sehr geringem Flugaufkommen aus Drittstaaten. Flugplätze der Kategorien A–C können uneingeschränkt aus Ländern ausserhalb des Schengen-Raums angeflogen werden, während dies bei Flugplätzen der Kategorie D vorher angemeldet und genehmigt werden muss (Art. 29 Abs. 3 der Verordnung vom 15. August 2018112 über die Einreise und die Visumerteilung, VEV). Die Schweiz verfügt somit derzeit über 18 Grenzübergangsstellen, an denen die Schengen-Aussengrenzen überschritten werden können.
Im Jahr 2023 betrug das Gesamtpassagieraufkommen der schweizerischen Landesflughäfen insgesamt gut 53 Millionen. Von diesen Passagieren reisten rund 17,64 Millionen von oder nach Flughäfen, die sich in Drittstaaten (also ausserhalb des Schengen-Raums) befinden, ein bzw. aus. In Basel reisten rund 8,05 Millionen Passagiere, davon 3,45 Millionen Passagiere von oder nach Flughäfen ausserhalb des Schengen-Raums, in Genf rund 16,31 Millionen Passagiere, davon 6,57 Millionen Passagiere von oder nach Flughäfen ausserhalb des Schengen-Raums und in Zürich rund 28,84 Millionen Passagiere, davon 12,44 Millionen Passagiere von oder nach Flughäfen ausserhalb des Schengen-Raums ein bzw. aus. Über 95 Prozent der Passagiere von oder nach Flughäfen ausserhalb des Schengen-Raums reisten über diese drei Landesflughäfen. Diese Zahlen liegen nur noch wenige Prozentpunkte unter den Zahlen vor der Pandemie.
Die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen der Schweiz fällt gemäss Artikel 9 AIG grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kantone. Einige Kantone, die aufgrund eines Flugplatzes auf ihrem Hoheitsgebiet über eine Schengen-Aussengrenze verfügen, haben jedoch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die ausländerrechtliche Grenzkontrolle an den Bund zu übertragen, insbesondere an das BAZG. Derzeit nimmt das BAZG die Kontrolle an elf Flugplätzen wahr. An den übrigen Flugplätzen obliegt die Zuständigkeit für ausländerrechtliche Grenzübertrittskontrollen den jeweiligen Kantonspolizeien.
Flugplatz Zuständige Behörde für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenze
Basel BAZG
Bern Kantonspolizei BE
Buochs Kantonspolizei NW
Dübendorf Kantonspolizei ZH
Emmen BAZG
Genf BAZG / Kantonspolizei GE (2. Kontrolllinie)
Grenchen Kantonspolizei SO
La Chaux-de-Fonds BAZG
Lausanne BAZG
112 SR 142.204