Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten
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bürokratischen Systems der Zuständigkeitsverteilung für die Staaten und die damit einhergehenden Einschränkungen für die betroffenen Asylsuchenden nur rechtfertigen lassen, wenn es gelinge, eine gerechte und effektive Verantwortungsteilung zu erreichen.
AsyLex ist der Ansicht, dass die Verwendung des Begriffs «Management» im Zusammenhang mit Asyl und Migration problematisch und euphemistisch sei und die Vorstellung, Asyl und Migration liessen sich wie ein administrativer Ablauf steuern, die Realität sowie die historischen Erfahrungen mit Migration verkenne. Im Mittelpunkt solle nicht die Steuerung von Fluchtbewegungen stehen, sondern vielmehr der Fokus darauf gelegt werden, fairere und effizientere Verfahren koordiniert zu implementieren, um dem Schutz der Menschenrechte und dem Asylrecht gerecht zu werden.
Solidaritätsmechanismus der AMMR-Verordnung
In Bezug auf den Solidaritätsmechanismus steht BE einer Beteiligung unter anderem angesichts der finanziell angespannten Situation des Bundeshaushalts sowie der meisten Kantonshaushalte kritisch gegenüber. Gewisse Kantone fordern eine finanzielle Beteiligung des Bundes, sollte sich die Schweiz am Solidaritätsmechanismus beteiligen. GE spricht sich gegen eine Beteiligung aus, sofern der Einbezug der Kantone und die finanzielle Unterstützung nicht erfolgen.
Die SVP lehnt die Teilnahme aufgrund der aktuellen Finanzlage des Bundes vehement ab. Die FDP lehnt die Aufnahme von Asylsuchenden über den Solidaritätsmechanismus ab.
Von den übrigen Parteien (EVP, SP, GRÜNEN) und interessierten Kreisen werden insbesondere folgende Forderungen vorgebracht: Es sei eine systematische, langfristige und gesetzlich geregelte Beteiligung erforderlich. Zwar solle der neue Solidaritätsmechanismus zu einer gerechteren «Verteilung» Asylsuchender auf die Mitgliedstaaten beitragen, dieser sehe jedoch keine verbindliche Übernahme von Asylsuchenden vor, sondern eröffne die Möglichkeit eines Freikaufens von der Verantwortung, wobei die so generierten finanziellen Mittel zur weiteren Abschottung Europas an den Aussengrenzen beitragen würden (Solinetz Luzern, Soli-
daritätsnetz Bern, DJS, FPABS, FPAZH, elisa-asile, SBAA, Pikett Asyl und sosf). Auch
J+P kritisiert, dass der Pakt es den Mitgliedstaaten ermögliche, sich von der Verteilung von Verantwortung loszukaufen. Solidarität solle einzig die Übernahme von asylsuchenden Personen umfassen. Finanzbeiträge sollten lediglich zur Verbesserung nationaler Aufnahmesysteme, für Verbesserungen beim Zugang zum Rechtsschutz sowie für Integrationsmassnahmen und nicht der Grenzsicherung dienen. Auch sollten reguläre Zugangswege geschaffen werden durch die Wiederaufnahme des Resettlement-Programms, die Anpassung der restriktiven Vergabe von humanitären Visa, gleiches Recht auf Familienzusammenführung und eine Ausweitung des Familienbegriffs.
Krisenverordnung
Lediglich die EVP, SP und die GRÜNEN haben zu dieser Vorlage Stellung genommen. Von diesen und den interessierten Kreisen, die allen Vorlagen kritisch gegenüberstehen oder diese ablehnen, wurden in Bezug auf die Krisenverordnung insbesondere folgende Anliegen vorgebracht: Die Festlegung auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe, dass die Schweiz in Krisensituationen gemäss Ermessensklausel auf Asylgesuche der betroffenen Personen eintrete. Die Schweiz dürfe in keinem Fall von den Mindeststandards für asylsuchende Personen abweichen. Sie kritisieren die Instrumentalisierung, da das Recht auf Asyl untergraben werde. Selbst wenn Migration als Druckmittel gegen die EU verwendet werden sollte, müsse davon ausgegangen werden, dass es sich bei den betroffenen Personen um schutzsuchende Menschen handle. Die Verlängerung der regulären Überstellungsfrist in Krisensituationen führe zu