Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten
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sei die Koordination mit dem SEM zu verstärken und ein ständiger Dialog mit den Nachbarstaaten notwendig. NW weist darauf hin, dass die unter der Krisenverordnung vorgesehenen Abweichungen nicht als Automatismus ausgestaltet werden dürfen.
4.2.2. Kritik und Ablehnung
AMMR-Verordnung
Die SP, EVP und die GRÜNEN stehen der Vorlage kritisch gegenüber. Die SVP lehnt die Tonaufnahmen aufgrund des Verwaltungsaufwands ab. Auch die Mehrheit der interessierten Kreise äussert sich kritisch.
Von den Parteien (EVP, SP, die GRÜNEN) und interessierten Kreisen, die sämtlichen Vorlagen kritisch gegenüberstehen oder diese ablehnen, und dem SGB wurden insbesondere folgende Anliegen vorgebracht:
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) seien im Dublin-Verfahren grundsätzlich nicht zu überstellen. In Bezug auf die Dublin-Haft werden die neuen Haftgründe, die vorgesehene Dublin-Vorbereitungshaft von vier Wochen, die unzureichende Begründung der Haft und deren Dauer, die Haftanordnung und die Inhaftierung von Kindern und ihren Eltern kritisiert. Gefordert werden eine unentgeltliche Rechtsvertretung, eine regelmässige Haftüberprüfung von Amtes wegen, ein Einsichtsrecht und das Recht zur Verwendung der Tonaufnahmen als Beweismittel. Ausserdem solle die Definition «Familie» im AIG und im AsylG harmonisiert werden, und Asylsuchende müssten sich gegen die Tonaufnahme aussprechen können. Zudem seien neu auch Asylanhörungen auf Ton aufzuzeichnen und klare Kriterien festzulegen, wann ein Selbsteintritt zwingend geboten sei. Auch die Einschränkung der zulässigen Beschwerdegründe wird mehrheitlich abgelehnt. Schliesslich sei die Beschwerdefrist auf drei Wochen zu verlängern (auch in beschleunigten Asylverfahren).
Die SP hält fest, dass die bisherigen Vorgaben an einigen Stellen zwar verbessert würden, die AMMR-Verordnung insgesamt jedoch eine Verschlechterung für die Rechte der asylsuchenden
Personen darstelle. Gemäss Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, DJS, FPABS, FPAZH,
elisa-asile, SBAA, Bündnis Asyl, Pikett Asyl und sosf sind die Änderungen für die Asylsuchenden fast durchgehend negativer Natur und würden zum Teil zu erheblichen Nachteilen gegenüber der derzeitigen Situation führen.
SolidaritéS kritisiert insbesondere die Dublin-Rückführungen, die auf UMA ausgeweitet würden, eine starke Verschärfung der Missachtung des Rechts auf Familie, die verlängerte Dauer der Fristen für die Durchführung von Überstellungen im Allgemeinen sowie jene bei Krankheit und die Verlängerung der Möglichkeit der Administrativhaft. Solidarité Tattes teilt diese letzten beiden Kritikpunkte und kritisiert zusätzlich die Rückführung von Kindern, weswegen sie sich gegen die Übernahme und Umsetzung des EU-Pakts positioniert. Sie erwarte vom Bundesrat, dass er eine Wende hin zu einer echten Asylpolitik vollziehe beispielsweise durch die Abschaffung der BAZ und beschleunigten Rückführungsverfahren (insbesondere Dublin) und F-Bewilligungen.
Das UNHCR bedauert, dass sich die Mitgliedstaaten nicht auf eine grundsätzliche Reform des Dublin-Systems einigen konnten und die Verantwortung für die Durchführung des Asylverfahrens weiterhin im Wesentlichen bei den EU-Mitgliedstaaten an den Aussengrenzen verbleibe. Es hoffe zwar, dass der neu eingeführte Solidaritätsmechanismus Entlastung bringe, sei jedoch auch besorgt, dass dieser möglicherweise nicht ausreiche, um die Effizienz des Dublin-Systems sicherzustellen. Dabei würden sich die enormen Kosten dieses komplexen und äusserst