Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

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4.3. Vorlage 2 (Rückkehrgrenzverfahrensverordnung)

4.3.1. Zustimmung

Lediglich GE nimmt zur Rückkehrgrenzverfahrensverordnung Stellung und befürwortet explizit, dass die Schweiz diese nicht ins nationale Recht umsetzt.

4.3.2. Kritik und Ablehnung

Die SVP ist grundsätzlich gegen die Übernahme von Verordnungen, die auf Schweizer Gebiet nicht gelten sollen. Aufgrund der «dynamischen» Übernahme des EU-Rechts sei zudem nicht auszuschliessen, dass die in dieser Verordnung enthaltenen Normen früher oder später auch für die Schweiz verbindlich würden, weshalb es nicht unbedeutend sei, sich an solche Verordnungen zu binden.

Der SGB erachtet es als problematisch, dass die EU-Verordnung es den Staaten an den Schengen-Aussengrenzen erlaube, Geflüchtete – je nach Herkunftsland – in gesonderten Asylverfahren zu behandeln oder unter der «Fiktion der Nichteinreise» in sichere Drittstaaten zurückzuweisen.

Gewisse der interessierten Kreise, die allen Vorlagen kritisch gegenüberstehen oder diese ablehnen, haben in Bezug auf die Rückkehrgrenzverfahrensverordnung vorgebracht, dass sie deren Übernahme durch die Schweiz als höchst problematisch ansehen und diese ablehnen. Sie sind der Ansicht, dass die Verordnung eine De-facto-Haft an den Aussengrenzen etabliere und befürchten, dass sie auch in der Schweiz Anwendung finden könnte, sollte auf nationaler Ebene ein dem EU-Aussengrenzverfahren gleichwertiges Verfahren vorgesehen werden.