Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht

4.2. Vorlage 1 (AMMR-Verordnung und Krisenverordnung)

4.2.1. Zustimmung

AMMR-Verordnung

Die Kantone stimmen der Vorlage mehrheitlich zu. Insbesondere GL weist darauf hin, dass die Kantone bei der Umsetzung in die Entscheidungsprozesse sachgerecht miteinbezogen werden sollten.

In Bezug auf die Dublin-Haft begrüssen die Kantone den neuen Haftgrund «Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung» und die neue Verwendung des Begriffs «Fluchtgefahr» und beantragen, den diesbezüglichen Ermessenspielraum der zuständigen Behörden auszuweiten. Die Verkürzung der Haftdauer hingegen wird aufgrund des dadurch entstehenden erheblichen Zeitdrucks kritisiert.

BE begrüsst die Bemühungen zur Beschleunigung der Dublin-Verfahren grundsätzlich. Die beabsichtigte Verfahrensbeschleunigung hänge neben den Rechtsgrundlagen jedoch im Wesentlichen davon ab, wie effizient die einzelnen Mitgliedstaaten die Bestimmungen umsetzen würden. Ein erfolgreicher Dublin-Vollzug könne nur funktionieren, wenn sich alle Behörden im In- und Ausland konsequent an die rechtlichen Vorgaben halten.

Die Mitte und die FDP begrüssen die EU-Verordnung. Die schweizerische Migrationslage hängt gemäss der Mitte zu einem erheblichen Teil von der Lage in umliegenden Staaten ab. So habe es in der Vergangenheit teilweise Schwierigkeiten bei den Dublin-Überstellungen gegeben, da die Übernahmestaaten sich mit einem erhöhten Migrationsdruck konfrontiert sahen. Die Mitte ist sich bewusst, dass es weiterhin zu solchen Situationen kommen könne. Mit den überarbeiteten Zuständigkeitsregeln, der neuen Krisenverordnung und dem neuen Solidaritätsmechanismus sei jedoch ein Rahmen vorgesehen, der solche Situationen in Zukunft abfedern sollte.

Die FDP fordert eine konsequente Anwendung der Dublin-Verordnung, um die Rückführung von Asylsuchenden, die bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt haben, zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten Drittstaaten, die sich weigern, abgewiesene Migranten zurückzunehmen, stärker unter Druck gesetzt werden.

Die Überprüfung von Tonaufzeichnungen könne gemäss BVGer zu einem Mehraufwand führen. Bezüglich der Einschränkung der Beschwerdegründe weist das BVGer darauf hin, dass die Rechtsprechung des EuGH zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle nicht den neuen Regelungen entspreche. Hinsichtlich der Ordnungsfrist zur Behandlung von Beschwerden wird eine Frist von einem Monat beantragt. Ferner solle in Dublin-Fällen nach dem AIG das BVGer im Einzelrichterverfahren entscheiden können.

Solidaritätsmechanismus der AMMR-Verordnung

In Bezug auf den Solidaritätsmechanismus wollen die Kantone in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Dies sei im Gesetz explizit festzuhalten. Diese Meinung teilt auch die KKJPD, wobei sie eine Beteiligung aber ausdrücklich befürwortet. Die IOM unterstreicht die Bedeutung der Beiträge der Schweiz am Solidaritätsmechanismus. Mit diesen würden die am stärksten von Migrationsströmen betroffenen Länder an den Schengen-Aussengrenzen entlasten und ein reibungsloses Funktionieren des Dublin-Systems gewährleistet.

Krisenverordnung

GE weist darauf hin, dass jeder Kanton in der Lage sein müsse, solche Krisen zu antizipieren. Es brauche eine enge Zusammenarbeit mit dem Bund und den Einbezug der Kantone. Auch