Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten
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Rechte dadurch gefährdet seien. Sie fordert, dass alle Verfahren im Einklang mit den Grundsätzen des internationalen Rechts, insbesondere den Menschenrechten, durchgeführt werden.
Die CSP fordern bessere Rechtsschutzgarantien, transparente Verfahren und eine stärkere Überwachung der Überprüfung.
Unter anderen beanstandet insbesondere der SGB, dass ein Teil der Regelungen den Zugang zu einem vollwertigen und individuellen Asylverfahren in Frage stellen könnte.
Seitens der interessierten Kreise herrscht eine durchwegs kritische bis ablehnende Haltung gegenüber der Überprüfungsverordnung und ihrer unklaren Umsetzung ins Schweizer Recht vor. Gefordert werden insbesondere menschenrechtskonforme Verfahren inklusive Rechtsschutz und Beschwerdemöglichkeiten, die Einrichtung eines unabhängigen und weisungsbefugten Überwachungsmechanismus, klare Standards für die Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung sowie die Vermeidung unverhältnismässiger Inhaftierungen (u. a. Bündnis Asyl, DJS,
elisa-asile, FPABS, FPAZH, Pikett Asyl, SBAA, Solidaritätsnetz Bern, Solinetz Luzern, sosf, FP, ODAGE und ZiAB).
HEKS fordert einen umfassenden Rechtsschutz während der Überprüfung, klare Festhaltungsregelungen sowie präzisere Verfahren und mehr Transparenz zur Sicherstellung der Menschenrechte. FIZ und Plateforme Traite bemängeln die ungenügende Berücksichtigung von Vulnerabilitäten und das erhöhte Risiko für Ausbeutung.
AICH, J+P, Schweizer Bischofskonferenz und weitere Organisationen fordern die Schweiz
auf, die Überprüfungsverordnung menschenrechtskonform zu gestalten, die Rechte der Schutzsuchenden zu wahren und internationale Standards strikt einzuhalten.
Die SFH und das SRK fordern eine gründliche Überarbeitung des Verfahrens, um die Rechte der Betroffenen zu sichern, den Zugang zu rechtlichem Beistand zu gewährleisten und eine transparente, rechtskonforme Durchführung der Überprüfung sicherzustellen. Das SRK führt diesbezüglich aus, dass insbesondere Schulungen zu den Grund- und Menschenrechten für die zuständigen Behörden zugänglich sein sollten.
SolidaritéS und stopexclusion lehnen die Übernahme der Überprüfungsverordnung strikt ab.
4.6. Weitere in der Vernehmlassung vorgebrachte Anliegen
Unabhängig von der Übernahme und Umsetzung des EU-Pakts wurden insbesondere von den Parteien und interessierten Kreisen, die den Vorlagen kritisch gegenüberstehen oder diese ablehnen, unter anderem folgende Anliegen vorgebracht:
─ Angleichung der Statusrechte der vorläufigen Aufnahme (VA) an die Qualifikationsverordnung;
─ Übernahme des subsidiären Schutzes für VA bzw. Schaffung eines neuen Schutzstatus;
─ Umbenennung der VA in «humanitärer Schutzstauts»;
─ Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung statt eines Status F und Angleichung zwischen dem Status F und dem Status S;
─ Übernahme gewisser Bestimmungen der EU-Aufnahme- und der Daueraufenthaltsrichtlinie;
─ Übernahme der EU-Resettlement-Verordnung bzw. Beteiligung am EU-Resettlement-Programm sowie Wiederaufnahme des nationalen Resettlement-Programms;