Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten
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Elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz
Bern, Bündnis Asyl, ZiAB und CSP kritisieren, dass Artikel 109lbis VE-AIG und Artikel 102c Absatz 6 VE-AsylG auf die Bedingungen nach Artikel 50 der Eurodac-Verordnung verweisen. Es bleibe unklar, ob damit nur einige oder alle Bedingungen von Artikel 50 der Eurodac-Verordnung gemeint seien. Indirekt werde durch diese Bestimmung auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Dieser Verweis sei fragwürdig. Eine Begründung der Datenübermittlung solle zudem der betroffenen Person ausgestellt werden können, und diese solle anfechtbar sein.
Darüber hinaus sei auf Gesetzesebene festzuhalten, dass die Datenübermittlung an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen durch eine unabhängige nationale Aufsichtsbehörde überwacht werde und diese mit konkreten Befugnissen ausgestattet werde. Die Datenübermittlung sei aus Sicht von elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, So-
linetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, Bündnis Asyl und ZiAB fragwürdig.
Laut diesen Organisationen und den CSP sollten im Gesetz eine unabhängige Stellungnahme zur Datenschutzsituation im entsprechenden Drittstaat sowie eine Verhältnismässigkeitsprüfung vorgesehen werden.