Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

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─ Anpassung der restriktiven Vergabe von humanitären Visa;

─ Erleichterung des Familiennachzugs;

─ Streichung von Artikel 89b AsylG betreffend die Kostenüberwälzung vom Bund auf die Kantone im Fall einer Nichtüberstellung;

─ Wiedereinführung des Botschaftsasyls.

Die FDP fordert ferner, die Asylsuchenden in der Schweiz hinsichtlich Unterbringung, medizinische Versorgung und Sozialleistungen nicht besser zu stellen als diejenigen, die ein Grenzverfahren in der EU durchlaufen. Zudem sollten Drittstaaten, die sich weigern, abgewiesene Migrantinnen und Migranten zurückzunehmen, stärker unter Druck gesetzt werden.

4.6.1. Subsidiärer Schutz, humanitärer Schutzstatus und Vereinheitlichung des F- und S-Status

AsyLex, SP, EVP, SFH, Schweizer Bischofskonferenz, FP, FIZ, J+P, ODAGE, CSP und

HEKS fordern eine Angleichung der Rechtsstellung von Personen mit einer VA an diejenige von Personen, die in der EU vom subsidiären Schutzstatus gemäss den Artikeln 20–36 der Qualifikationsverordnung profitieren, und damit einen einheitlichen, langfristigen und humanitären Schutzstatus für diejenigen Personen, die Schutzbedarf haben, aber die strengen Kriterien für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen. Mit der Übernahme des subsidiären Schutzstatus würde ein Schritt hin zu einer Verbesserung der Rechte zumindest einiger Personen erreicht, die momentan lediglich eine VA erhalten. Nach Ansicht von ODAGE liege der Unterschied zwischen dem subsidiären Schutz und der VA im Status an sich: Die VA sei eine Ersatzmassnahme für rechtskräftige Wegweisungsentscheide, die nicht vollstreckt werden können. Der subsidiäre Schutz sei ein vollwertiger Status, der anstelle einer Rückführung gewährt werde. Die ODAGE nimmt den EU-Pakt zum Anlass, die Schweiz aufzufordern, sich an die europäischen Grundsätze in diesem Bereich anzupassen.

Bündnis Asyl, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, DJS, FPABS, FPAZH, elisa-asile,

SBAA, Bündnis Pikett Asyl, sosf und CSP fordern zusätzlich die Umbenennung der VA in «humanitärer Schutzstatus» und die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung statt eines Status F.

Die GRÜNEN teilen die geäusserte Kritik und werden ihre grundlegende Haltung zur Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen davon abhängig machen, wie der Bundesrat und das Parlament sich zur Forderung stellen, einen neuen subsidiären Schutzstatus zu schaffen.

SFH und HEKS setzen sich unabhängig von der Übernahme der in dieser Vernehmlassung relevanten Gesetzesanpassungen in erster Linie für eine generelle Verbesserung und Vereinheitlichung des F- und S-Status ein. Die Forderung nach der Übernahme des subsidiären Schutzstatus sei gemäss SFH ergänzend dazu zu sehen.

4.6.2. Familiennachzug

Hinsichtlich des Familiennachzugs sollte gemäss Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern,

DJS, FPABS, FPAZH, elisa-asile, SBAA, Bündnis Asyl, Pikett Asyl und sosf im Zuge der

Übernahme der Rechtsposition des subsidiären Schutzes und des durch den Bundesrat selbst angestossenen Prozesses der Angleichung zwischen dem Status S und dem Status F eine dem Recht auf Achtung des Familienlebens und der übergeordneten Kindsinteressen angemessene Lösung gefunden werden. Entsprechend sollten die Bestimmungen zum Familiennachzug an jene in Artikel 51 AsylG oder zumindest in Artikel 71 AsylG angeglichen und die EGMR-Rechtsprechung zum Familiennachzug konsequent umgesetzt werden.