Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 29Fedlex · Ergebnisbericht

Recht auf Information

Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern und ZiAB sind der Meinung, dass schon heute die zu Eurodac ausgehändigten Flyer unzureichend seien. Für erwachsene Personen würden etwa grundlegende Informationen zu den Verfahren und Angaben bezüglich Zugang, Berichtigung und Löschung von Daten sowie zu potenziellen Datenempfängern fehlen. Die aktuellen Flyer für Minderjährige würden keine Informationen zu Eurodac enthalten. Unter dem neuen Eurodac-System müsse zudem berücksichtigt werden, dass alle erfassten Personengruppen ein Recht auf Information vor der Datenerhebung haben, also auch Personen, die sich undokumentiert im Schengen-Raum aufhalten und die beispielsweise bei einer Routinekontrolle im Hoheitsgebiet aufgegriffen und erfasst werden.

Wenn Personendaten an Drittstaaten, internationale Organisationen, Private oder Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, müssten die betroffenen Personen zudem erneut darüber informiert werden (sofern dies mit einem allfälligen laufenden Verfahren vereinbar sei). Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, ZiAB und SP beantragen eine umfassende Regelung des Informationsrechts insbesondere bei undokumentiert aufgegriffenen Personen. Wie schon bei der Interoperabilitätsvorlage müssten die Betroffenen informiert werden, falls es Treffer gebe und dadurch auf ihre Daten zugegriffen oder diese bearbeitet werden. Insbesondere bei Datenerfassungen oder -bearbeitungen durch Strafverfolgungsbehörden müsse deshalb nach Ansicht der SP das Recht auf Information und das rechtliche Gehör nach StPO Anwendung finden. Zudem sollte aus Sicht der SP bei Datenerfassungen und -erhebungen die Möglichkeit einer nachträglichen gerichtlichen Überprüfung geprüft werden.

Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Ergänzung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern und

Solidaritätsnetz Bern haben mehrere Anforderungen in Zusammenhang mit dem Datenschutz. Die in Eurodac gespeicherten Daten, insbesondere solche bezüglich einer potenziellen Bedrohung der Sicherheit, müssten aus Sicht von Solinetz Luzern und Solidaritätsnetz Bern für die betroffenen Personen entsprechend der Grundsätze der StPO vollständig einsehbar sein. Wenn die Datenerhebung zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen könne, müssten diese Rechte nach Ansicht der CSP in Einklang mit der Strafprozessordnung stehen.

Gemäss Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern und Solidaritätsnetz Bern müsste auch ein Verfahren etabliert werden, damit Personen, die den Schengen-Raum verlassen haben, weiterhin einen effektiven Zugang zu den Daten und die Berichtigung derselben verlangen können.

Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, ZiAB und CSP fordern, dass die von Anträgen auf Abgleich mit Eurodac-Daten für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke betroffenen Personen Zugang zu den Protokollen und Dokumentierungen erhalten. Dieser Zugang werde ebenfalls bereits dem EDÖB gewährt und sollte künftig auch den betroffenen Personen gewährt werden.

Datenweitergabe an Drittstaaten Elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern

und Bündnis Asyl verlangen, dass die betroffenen Personen insbesondere dann darüber informiert werden, wenn ihre Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen oder Private weitergegeben werden. Zudem sollten sie Informationen über alle Datenempfänger und Verwendungszwecke erhalten.