Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

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4.5. Vorlage 4 (Überprüfungsverordnung)

4.5.1. Zustimmung

Den Kantonen und der KKJPD ist es ein grosses Anliegen, dass kantonale Akteure frühzeitig in die Ausgestaltung der Prozesse eingebunden werden. Eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sei für die erfolgreiche Umsetzung der neuen Regelungen unerlässlich. Die KKPKS ist der Ansicht, dass die Überprüfungsverordnung einen Schritt in die richtige Richtung darstelle, indem sie eine systematischere Dokumentation von Personen ermögliche, die sich illegal im Schengen-Raum und in der Schweiz aufhalten. Insbesondere begrüsst sie aus polizeilicher Sicht die neue Möglichkeit, Personen im Rahmen der Überprüfung gestützt auf Artikel 73 VE-AIG kurzfristig festzuhalten, sowie den Zugang zu den EU-Informationssystemen. Ersteres wird auch explizit von SG begrüsst.

Die Mitte spricht sich für die Einführung effizienter Überprüfungsverfahren aus, auch wenn diese kurzfristig einen Mehraufwand verursache. Die Vorteile – wie eine schnellere Klärung, ob eine Person bereits unter einer anderen Identität im Schengen-Raum bekannt sei oder ein Sicherheitsrisiko darstelle – würden überwiegen. Die EVP fordert eine faire, transparente und rechtsstaatliche Umsetzung der Überprüfungsverordnung, welche die Rechte von Asylsuchenden wahre. Die GLP äussert sich nicht direkt zur Überprüfungsverordnung.

Die SMRI begrüsst die im Vorentwurf verankerte Grundlage zur Schaffung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus und bietet zusammen mit der NKVF die Übernahme der Aufgaben im Rahmen dieses Mechanismus an. Die NKVF äussert ebenfalls ihr Interesse an der Übernahme gewisser Aufgaben des Überwachungsmechanismus und ist insbesondere bereit, die weiteren, ausserhalb ihres Mandats liegenden Aufgaben in Zusammenarbeit mit einer zweiten unabhängigen Stelle zu bewältigen.

Das UNHCR äussert sich grundsätzlich positiv zur Überprüfungsverordnung, sieht jedoch Anpassungs- und Verbesserungspotenzial; insbesondere verlangt es die Festlegung von Standards bei der praktischen Umsetzung in der Schweiz.

4.5.2. Kritik und Ablehnung

Die Kantone sind der Ansicht, dass die Kompetenz zur Durchführung der Überprüfung nicht bei ihnen, sondern beim Bund (ggf. beim BAZG) liegen sollte, um unnötige Leerläufe zu vermeiden. Sollte die derzeitige Kompetenzverteilung bestehen bleiben, sei mit erheblichen personellen und finanziellen Aufwänden zu rechnen, die auf die Kantone zukommen würden. In diesem Zusammenhang werde die Frage nach einem finanziellen Ausgleich des Bundes an die Kantone aufgeworfen. Zudem kritisieren die Kantone den hohen Ressourcenaufwand sowie die sich stellenden Haftungsfragen im Zusammenhang mit Personen, die in ein BAZ begleitet werden müssen.

Die SP fordert zahlreiche Anpassungen bei der Umsetzung. Sie betont insbesondere die Notwendigkeit, die Rechte von Asylsuchenden während der Überprüfung zu gewährleisten, indem rechtliche Unterstützung frühzeitig und umfassend bereitgestellt und die Überprüfung generell innert drei Tagen durchgeführt werde. Die SVP äussert sich kritisch und lehnt die neuen administrativen Anforderungen wie unter anderem die Begleitung in ein BAZ, die verlängerten Flughafenverfahren und den Überwachungsmechanismus ab. Die Überprüfungsverordnung sei ein weiteres Beispiel für ineffiziente und teure Bürokratie. Nach Ansicht der FDP haben die gesetzlichen Anpassungen sicherzustellen, dass Asylsuchende in der Schweiz nicht bessergestellt würden als diejenigen, die an den Schengen-Aussengrenzen ein Verfahren durchlaufen.

Die EKM weist darauf hin, dass die geplanten Überprüfungsmassnahmen die Gefahr bergen, dass Migrantinnen und Migranten fälschlicherweise als «irregulär» klassifiziert würden und ihre