Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

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4.6.3. Übernahme der Aufnahmerichtlinie, der Daueraufenthaltsrichtlinie und der Resettlement-Verordnung

Ferner schlagen Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, DJS, FPABS, FPAZH, elisa-asile,

SBAA, Pikett Asyl, sosf und die GRÜNEN vor, dass die Schweiz gewisse Bestimmungen der Aufnahmerichtlinie (Art. 17–20, 22 und 24–28) und der Daueraufenthaltsrichtlinie (Art. 4 und 5) ins nationale Recht übernehmen und sich an der Resettlement-Verordnung beteiligen solle. Ferner solle die Schweiz das nationale Resettlement-Programm wieder aufnehmen, um schutzbedürftigen Personen sichere Fluchtwege zu eröffnen. Gleichzeitig solle sie ihre äusserst restriktive Vergabe von humanitären Visa anpassen und Familienzusammenführungen erleichtern.

Auch die CSP schlagen vor, das Schweizer Recht mit den europäischen Standards der Aufnahmerichtlinie zu harmonisieren. Dasselbe gelte für die Resettlement-Verordnung. Das SRK spricht sich ebenfalls dafür aus, gewisse Elemente der Resettlement-Verordnung (Erweiterung des Kreises der Begünstigten und Anspruchsberechtigten, Einführung eines Rechts auf Familienzusammenführung für UMA, Regelung des Kindeswohls, Festlegung der maximalen Verfahrensdauer, Festlegung des Beweisniveaus in Bezug auf die Familienzusammenführung) zu übernehmen. Auch das UNHCR würde es begrüssen, wenn sich die Schweiz dazu entschliessen würde, die Resettlement-Verordnung freiwillig umzusetzen. Bei einer Beteiligung würde die Schweiz ihre Erfahrungen einbringen können und ihrerseits vom Austausch und der Koordination mit anderen Resettlement-Staaten profitieren. Dies könnte auch zur Kostensenkung des Aufnahmeverfahrens beitragen. Daher empfiehlt es, in den Umsetzungserlass zumindest eine Ermächtigungsnorm aufzunehmen, die es dem Bundesrat ermögliche, sich an diesem EU-Programm zu beteiligen, ähnlich wie dies bereits für den Solidaritätsmechanismus vorgesehen sei.

4.6.4. Streichung von Artikel 89b AsylG (Kostenüberwälzung vom Bund auf die Kantone)

FP, FIZ, Plateforme Traite, die GRÜNEN, SP, SFH und HEKS schlagen die Streichung des

geltenden Artikels 89b AsylG vor, um stossende Überstellungspraxen zu verhindern und den Kantonen mehr Spielraum für die Umsetzung humaner Überstellungspraxen einzuräumen.