Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 28Fedlex · Ergebnisbericht
Rahmen des Eurodac-Protokolls zwischen der Schweiz und der EU bereits auf den NDB und die Stadtpolizeien ausgeweitet wurde. Sie kritisieren insbesondere das zweckfremde Zugriffsrecht für den NDB. Ein rein nachrichtendienstlicher Zugriff durch Schweizer Behörden sei laut
Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, Bündnis Asyl, elisa-asile und CSP abzulehnen, da
die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit nicht durch die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen abgedeckt sei. Der NDB solle daher nicht in die Listen der benannten Behörden in Artikel 109lquater Absatz 1 VE-AIG und Artikel 102aquarter Absatz 1 VE-AsylG aufgenommen werden und keinen Zugang auf die in Eurodac gespeicherten Daten erhalten. Die CSP bedauern, dass der NDB in die Liste aufgenommen wurde.
Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern und ZiAB bezweifeln, dass die EAZ fedpol in der Praxis tatsächlich unabhängig von anderen zugriffsberechtigten Teilen derselben Behörde (fedpol) arbeiten werde.
Daher sprechen sich Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, elisa-asile und Bündnis Asyl
dezidiert dagegen aus, dass die EAZ als Prüfstelle benannt werde. Stattdessen sollte als Prüfstelle eine tatsächlich unabhängig agierende, richterliche Behörde bestimmt werden. Artikel 109lquater Absatz 2 VE-AIG und Artikel 102aquater Absatz 2 VE-AsylG legen die Einsatz- und Alarmzentrale fedpol als nationale Kontrollstelle fest. Die CSP und die GRÜNEN sind der Auffassung, dass eine Einheit, die einem Organ mit Zugriffsrecht auf Eurodac (fedpol) angehöre, die in der Eurodac-Verordnung verlangte Unabhängigkeit nicht gewährleiste. Es sollte eine wirklich unabhängige Prüfbehörde ernannt werden. Die CSP, die GRÜNEN und die SP fordern die Ernennung einer Gerichtsinstanz als unabhängiges Kontrollorgan. Damit würde der Zugriff auf hochsensible Personendaten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von einer Richterin oder einem Richter kontrolliert. Die GRÜNEN und die SP möchten ebenfalls, dass eine Gerichtsinstanz und nicht die EAZ fedpol diese Gesuche prüft.
Nach Ansicht von Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern und ZiAB müssten Kinder, die noch nicht strafmündig seien, vom Abgleich in Eurodac zum Zweck der Strafverfolgung ausgenommen werden, es sei denn, die Abfrage erfolge zum Schutz des Kindes, weil es beispielsweise ein Opfer von Menschenhandel geworden sei. Auch in Fällen, in denen bei Kindern der Verdacht bestehe, dass sie terroristische oder andere schwere Straftaten begangen haben oder begehen werden, solle kein Datenabgleich in Eurodac vorgenommen werden können, da sie, wie Schweizer Kinder, noch nicht strafmündig seien. Ein solches Zugriffsrecht sei unverhältnismässig und vor allem auch nicht zweckmässig.
Gemäss diesen Organisationen und der SP müsste im Sinne des Kindeswohls mindestens auf eine Nutzung der Daten von unter 15-Jährigen für polizeiliche Zwecke verzichtet werden. Die erwähnten Organisationen würden nur dann eine Ausnahme gutheissen, wenn es sich bei diesen Kindern um Opfer von Menschenhandel handle.
Datenschutz
Bündnis Asyl, elisa-asile, FPAZH, FPABS, DJS, Pikett Asyl, sosf, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, SCCFA und CSP fordern, dass bei Prozessen bezüglich Zugang, Berichtigung und Löschung von Daten ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtshilfe gewährt werde. Die CSP fordern eine umfassende Regelung des Rechts auf Auskunft und rechtliches Gehör bei der Erhebung biometrischer Daten.
Die geplanten Datenbearbeitungen seien aus Sicht von HEKS unverhältnismässig. Je grösser der zugriffsberechtigte Personenkreis sei, desto grösser würden auch die Risiken für Datenlecks und damit verbunden möglicherweise schwerwiegende Gefährdungen der betroffenen Personen.