Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

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lich anzugehen. Das UNHCR begrüsst, dass der Umsetzungserlass die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Beteiligung der Schweiz vorsehe. Die Schweiz profitiere sehr vom Dublin-System und der europäischen Zusammenarbeit. Es regt an, die Möglichkeit einer über die vorgeschlagene Regelung hinausgehenden Beteiligung der Schweiz zu erörtern, sowie diese verbindlicher auszugestalten, wenn nötig mittels festgelegter Obergrenzen.

Nach Ansicht des SRK wäre ein dauerhafter Grundsatzentscheid über das Engagement der Schweiz im Rahmen des Solidaritätsmechanismus effektiver. Ein langfristiger Ansatz sei notwendig, um die Entscheidungsprozesse zu optimieren, indem sie nicht jedes Jahr neu initialisiert werden müssten, aber auch um die Schweiz als wichtige und solidarische Akteurin in der europäischen Migrationspolitik zu positionieren.

AICH kritisiert die mangelnde Verbindlichkeit des Solidaritätsmechanismus. Es ist der Auffassung, dass ohne verpflichtende Regelungen zur gerechten Lastenverteilung das Ziel, die Verantwortung für Geflüchtete solidarisch auf die Staaten zu verteilen, unerreichbar bleibe. Es fordert die Schweiz daher auf, aktiv Verantwortung zu übernehmen, indem sie sich klar zur Aufnahme von Geflüchteten verpflichte und dadurch ein Beispiel für solidarisches Handeln in Europa setze.

Teilnahme an den Relocation-Massnahmen und der technischen Unterstützung

AsyLex, SP, SRK und AICH sind der Ansicht, dass einzig die Massnahme der Relocation (Umsiedlung) gewählt werden könne, um wahre Solidarität zu garantieren. Gemäss SRK und CSP sollte Relocation die prioritäre Solidaritätsmassnahme darstellen und durch weitere Massnahmen ergänzt werden können. Durch Relocation würde die Schweiz nach Ansicht des SRK einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Beitrag zur Solidarität leisten, und zwar nicht nur gegenüber den Mitgliedstaaten, sondern auch gegenüber den Asylsuchenden selbst. Es ist der Auffassung, dass eine Schutzklausel ausreichen würde, um die Risiken einer festen Verpflichtung der Schweiz zur Umsiedlung von Personen zu minimieren. Für die Schweiz sei es gemäss AICH entscheidend, sich auf die Aufnahme von Schutzsuchenden zu konzentrieren. Die Schweiz habe hier die Möglichkeit, ein Signal für Solidarität und Menschenrechte zu setzen und ihre Verantwortung in der internationalen Gemeinschaft wahrzunehmen. FP, SP, EVP, SFH und Schweizer Bischofskonferenz halten ergänzende Massnahmen der Solidarität und Humanität für notwendig.

Auch FP, FIZ, Plateforme Traite, SP, EVP, SFH, HEKS, SRK und CSP fordern eine verbindliche, stete und anteilsmässige Beteiligung an europäischen Solidaritätsmassnahmen durch Umsiedlungen von schutzsuchenden Menschen aus anderen europäischen Staaten in die Schweiz. FIZ, Plateforme Traite, EVP, SFH, HEKS und SRK schlagen vor, die Grösse des Schweizer Relocation-Beitrags ebenfalls als Anteil des gesamteuropäischen Bedarfs an Umsiedlungen und nach demselben Schlüssel zu bestimmen.

Brava begrüsst die Massnahme in Artikel 113a VE-AsylG, die als «Aufnahme von Gruppen von Asylsuchenden zur Durchführung des Asylverfahrens» definiert sei. Dies sei eine wirkungsvolle Möglichkeit des Bundes, Schengen- oder Dublin-Staaten, die einem erhöhten Migrationsdruck ausgesetzt seien, zu unterstützen und zeitgleich zur Wahrung der Grundrechte asylsuchender Personen beizutragen. Weiter möchte Brava diese Massnahme in der Praxis ebenfalls auf Personengruppen ausweiten, die sich bereits in der Schweiz befinden. Somit könnte besonders vulnerablen Personen, die unter anderem von geschlechtsbezogener Gewalt betroffen seien, Zugang zum nationalen Asylverfahren ermöglicht werden. Brava hebt hervor, dass es sich dabei um eine effiziente sowie ressourcensensible Umsetzung in der Praxis handeln würde.