Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten
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Um ihr Engagement auf multilateraler Ebene zu verankern, empfiehlt das SRK, dass die Schweiz regelmässig und aktiv am hochrangigen Forum für Solidarität sowie am technischen Forum als Beitragszahlerin zum Solidaritätsmechanismus teilnimmt.
Verbindliche Anwendung der Souveränitätsklausel
Ferner fordert AsyLex, dass die Schweiz die Souveränitätsklausel verbindlich anwenden und das Verfahren immer dann im eigenen Land führen solle, wenn die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Person offenkundig sei – insbesondere bei UMA, im Rahmen von Familienzusammenführungen oder bei besonders vulnerablen Gruppen wie Menschen mit schweren Krankheiten oder Traumata.
«Responsibility offsets» und Selbsteintritt Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, DJS, FPABS, FPAZH, elisa-asile, SBAA, Bündnis
Asyl, Pikett Asyl, sosf und ZiAB sowie CSP befürworten «responsibility offsets», da sie mit einer Verfahrensvereinfachung und einer Verfahrensbeschleunigung einhergehen und langen Überstellzeiten entgegenwirken würden und damit auch im Interesse der betroffenen Personen seien. Um den Solidaritätsmechanismus in seiner Wirkung nicht zu gefährden, müssten die Übernahme von schutzsuchenden Personen sowie die Beteiligung an den sekundären Massnahmen der «responsibility offsets» die einzigen Solidaritätsmassnahmen der Schweiz darstellen. FP, FIZ, J+P und Plateforme Traite teilen diese Haltung. Es brauche eine grosszügigere Praxis in Bezug auf den Dublin-Selbsteintritt und die Schaffung weiterer regulärer Zugangswege, über die schutzbedürftige Menschen sicher nach Europa und in die Schweiz einreisen können.
Reguläre Zugangswege
Für die Schaffung sicherer Fluchtwege wäre gemäss FP, FIZ, J+P, Plateforme Traite, SP, SFH, Schweizer Bischofskonferenz, HEKS, Caritas und AICH die umgehende Wiederaufnahme des derzeit sistierten Resettlement-Programms ein erster wichtiger Schritt. Zudem solle die Schweiz ihre äusserst restriktive Vergabe von humanitären Visa anpassen. Schliesslich fordern sie gleiches Recht auf Familienzusammenführung für alle Schutzberechtigten und eine Ausweitung des Familienbegriffs. Neben bestehenden Massnahmen fordert AICH die Schweiz auf, neue legale Zugangswege zu schaffen. Dazu könnten humanitäre Korridore oder spezielle Programme für Klimageflüchtete gehören, die auf die zunehmenden Herausforderungen der globalen Fluchtbewegung reagieren.
5.1.15. Krisenverordnung
AG und GL haben explizit keine Anmerkungen anzubringen. Die übrigen Kantone äussern sich nicht zu dieser EU-Verordnung.
AsyLex, Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, DJS, FPABS, FPAZH, elisa-asile, SBAA,
Bündnis Asyl, Pikett Asyl, sosf und ZiAB erachten insbesondere die vorgeschlagene automatische Verlängerung der Überstellungsfrist auf ein Jahr als besonders besorgniserregend. Sie fordern gemeinsam mit den GRÜNEN und CSP, dass die Schweiz auf ein Asylgesuch selbst eintreten solle, wenn in dem für die gesuchstellende Person zuständigen Staat die Krisenverordnung zur Anwendung komme. Dieser Selbsteintritt sei auf Gesetzes- oder mindestens auf Verordnungsebene zu regeln. Auch das UNHCR regt an, je nach konkreter Situation und Dauer der Krise zu prüfen, ob es nicht im Interesse einer zügigen Durchführung des Asylverfahrens sei, von der Überstellung abzusehen und das Asylverfahren in der Schweiz durchzuführen.