Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 52Fedlex · Ergebnisbericht

Schweiz habe ein starkes Interesse an einer krisenresistenten europäischen Migrations- und Asylpolitik. Sie spricht sich im Grundsatz dafür aus, dass sich die Schweiz am Solidaritätsmechanismus beteilige und sich mit stark belasteten Staaten, insbesondere an den Aussengrenzen, solidarisch zeige. Dies unter der Voraussetzung, dass diese Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen würden. Die Mitte begrüsst jedoch auch, dass sich die Schweiz jeweils im Hinblick auf eine konkrete Situation und unter Berücksichtigung der inländischen Migrationslage punktuell für oder gegen eine Teilnahme bzw. die Form der Teilnahme am Solidaritätsmechanismus entscheiden könne.

Zeitpunkt zur vertieften Äusserung verfrüht

TI erachtet es zum jetzigen Zeitpunkt als verführt, sich dazu vertieft zu äussern.

Keine Aufnahme von Asylsuchenden

Die FDP lehnt eine Teilnahme an einem freiwilligen Solidaritätsmechanismus entschieden ab und schlägt stattdessen vor, dass die Schweiz ihre Ressourcen gezielt in Massnahmen investieren solle, die die Situation an den Aussengrenzen stabilisieren und eine effektive Rückführung von Migrantinnen und Migranten ohne Bleiberecht sicherstellen.

Generelle Ablehnung der Teilnahme am Solidaritätsmechanismus

Die SVP lehnt jegliche Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus entschieden ab. Sie teilt die Haltung des Bundesrates nicht, dass es im Interesse der Schweiz sei, sich freiwillig am nicht bindenden Solidaritätsmechanismus zu beteiligen. Die Schweiz solle nicht für die Versäumnisse der Sicherheitspolitik an den Aussengrenzen der EU bezahlen müssen. Allein die Tatsache, dass Asylsuchende in der Schweiz ein Asylgesuch stellen könnten, zeige auf, dass das europäische Asylsystem gescheitert sei. Wenn die Schweiz aufgrund der laschen Haltung der EU-Mitgliedstaaten mehrere zehntausend Asylgesuche pro Jahr bearbeiten müsse, dürfe dies nicht noch weiter verschärft werden. Daher lehne sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen ab (Art. 113a und 114 VE-AsylG). Ebenso schockiert zeigt sich die SVP darüber, dass die Aufnahme von «kleinen Gruppen» von Asylsuchenden (bis zu 100 Personen pro Ereignis) vom EJPD selbstständig akzeptiert werden könnte. Dies würde rund 10 Millionen Franken kosten, ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Personalkosten. Angesichts der aktuellen Finanzlage des Bundes sei ein solcher Vorschlag inakzeptabel. Es sei absolut inakzeptabel, die Souveränität der Schweiz in Migrationsfragen zu verschenken, um in anderen laufenden Verhandlungen gut dazustehen. Sie verweist dabei auf das Beispiel der «Kohäsionsmilliarden».

GE spricht sich gegen eine Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus aus, sofern die erwähnten Kritikpunkte (Einbezug der Kantone, finanzielle Unterstützung) bei dessen Anwendung nicht vollumfänglich berücksichtigt werden.

Einbezug der Kantone im Entscheidungsprozess über die Teilnahme am Solidaritäts-

mechanismus

Aus Sicht von AG, AR, BE, BS, GE, NE, SG, SH, SO, TI, UR und ZG sowie der VKM müssten die Kantone unbedingt in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden, sollte sich die Schweiz für eine Beteiligung am Solidaritätsmechanismus entscheiden. Entsprechend schlagen AG und VKM vor, in Artikel 113a VE-AsylG gesetzlich zu verankern, dass die Kantone von Beginn an in die Entscheidprozesse über die Anwendung des Solidaritätsmechanismus sowie die zu ergreifenden Massnahmen miteinbezogen werden. SG führt aus, dass die föderalistischen Prinzipien zwingend zu beachten und einzuhalten seien. Die Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus habe unmittelbare Auswirkungen auf die Kantone und bringe ei-