Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

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Gemäss Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, DJS, FPABS, FPAZH, elisa-asile, SBAA,

Bündnis Asyl, Pikett Asyl, sosf und ZiAB führe die Verlängerung der Überstellungsfrist zu deutlich längeren Wartezeiten für Asylsuchende, mehr Unsicherheit und einer verzögerten Integration. Gleichzeitig könnten in bestimmten Fällen Überstellungen in Dublin-Staaten, in denen eine Krise herrsche, komplett ausgesetzt werden. Auch die SP lehnt die Verlängerung der Überstellungsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr (Art. 12 Abs. 1 Bst. d der Krisenverordnung) ab. Sei von Anfang an klar, dass eine Überstellung aufgrund einer Krisensituation nicht möglich sei, solle dies antizipiert und ein Selbsteintritt vorgenommen werden.

Ferner erachtet es AsyLex als notwendig, dass sich die Schweiz insbesondere in Krisensituationen im Sinne der Solidarität verbindlich am Solidaritätsmechanismus beteilige, indem sie Asylsuchende im Rahmen von «Relocation»-Massnahmen aufnehme. Dies solle verbindlich festgeschrieben sein.

FP, SP und SFH befürchten, dass die Ausrufung einer Ausnahmesituation gemäss Krisenverordnung nicht zur Ausnahme, sondern zur Regel werde und dass die ohnehin tiefen Standards weiter gesenkt werden. FP, FIZ, Plateforme Traite, SP, EVP, SFH und HEKS fordern, dass die Schweiz in keinem Fall von den Mindeststandards für asylsuchende Personen abweiche.

FP, FIZ, Plateforme Traite, SP, EVP, SFH und HEKS sehen insbesondere auch die sogenannten Instrumentalisierungen sehr kritisch. Mit dem Vorwand einer Instrumentalisierung werde von menschenrechtlichen Mindeststandards abgewichen und das Recht auf Asyl untergraben. Die EVP fordert, dass derartige Situationen nicht als Rechtfertigung missbraucht werden, um die Rechte von Personen einzuschränken und ihnen den Zugang zu einem Asylverfahren zu erschweren. FP, FIZ, Plateforme Traite, SP, SFH und HEKS betonen, dass selbst wenn Migration als Druckmittel gegen die EU verwendet werde, davon ausgegangen werden müsse, dass es sich bei den betroffenen Personen um schutzsuchende Menschen handle.

Solinetz Luzern, Solidaritätsnetz Bern, DJS, FPABS, FPAZH, elisa-asile, SBAA, Pikett

Asyl, sosf und ZiAB sowie die SP fordern, gestützt auf Artikel 16 der Krisenverordnung eine nationale Strategie zur Prävention und Reaktion in Krisensituationen zu erarbeiten.

In Bezug auf Krisensituationen in einem Nachbarland hebt GE hervor, dass jeder Kanton in der Lage sein müsse, solche Krisen zu antizipieren. Um auf Notmigrationsströme rasch reagieren zu können, sei eine rasche Reaktion und die Bereitstellung von logistischen Ressourcen und geeigneten Aufnahmeinfrastrukturen notwendig. Dazu brauche es eine enge Zusammenarbeit mit dem Bund und den Einbezug der Kantone. GE stellt fest, dass die Koordination mit dem SEM verstärkt werden müsse, um die lokalen Systeme an die Anforderungen der im Schengen-Raum geltenden Regeln anzupassen. Dies betreffe insbesondere den Bereich Grenzschutz, die Bearbeitung von Asylgesuchen und die Sicherheit. Auch betont GE als Grenzkanton, dass ein ständiger Dialog mit den Nachbarstaaten, insbesondere mit den französischen Grenzbehörden notwendig sei für die Gewährleistung einer kohärenten Steuerung der Migrationsströme und eine optimale Sicherheit an den Grenzen.

Die unter der Krisenverordnung vorgesehenen Ausnahmen, Abweichungen und Solidaritätsmechanismen sollen gemäss NW nicht als Automatismus ausgestaltet werden dürfen. Die Schweiz müsse sich vorbehalten, die sich jeweils stellenden Rahmenbedingungen analysieren und über die Umsetzung dieser Instrumente autonom entscheiden zu können.