Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten
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nen Mehraufwand insbesondere im Bereich der Unterbringung und Betreuung, der Integrationsförderung und dem Wegweisungsvollzug mit sich, da den Kantonen zusätzliche Asylsuchende zugewiesen würden. Gemäss SH werde vom Bund erwartet, dass er davon nur zurückhaltend und nur nach Anhörung der Kantone Gebrauch mache.
AR, BS, TI und UR schlagen eine entsprechende Anpassung von Artikel 114 Absatz 1 Buchstabe b VE-AsylG vor. GE empfiehlt ebenfalls eine Anpassung dieser Bestimmung und schlägt vor, dass dieser Buchstabe mit dem Zusatz «und nach Zustimmung der betroffenen Kantone» enden könnte.
BE steht einer Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus insbesondere angesichts des hohen Migrationsdrucks auf die Schweiz und der finanziell angespannten Situation des Bundeshaushalts sowie der meisten Kantonshaushalte kritisch gegenüber. SG hebt ebenfalls den Mehraufwand bei den betroffenen Kantonen hervor (Transport, Bearbeitung, Unterbringung, Versorgung usw.). Auch GE führt in Bezug auf den Mehraufwand aus, dass die Massnahmen zur Harmonisierung der Asylverfahren mit dem SEM und der Kantone koordiniert werden sollten und dass mit zusätzlichen Kosten unter anderem für die Kantonspolizei Genf zu rechnen sei. Er weist darauf hin, dass aus dem erläuternden Bericht nicht klar hervorgehe, ob und in welchem Umfang sich die Schweiz am Solidaritätsmechanismus beteilige. Er merkt an, dass je nachdem, welche Solidaritätsmassnahme gewählt werde, die Anzahl der dem Kanton zugewiesenen Personen zusätzliche Kosten verursachen würde. Dies würde sich negativ auf die bereits heute überlasteten kantonalen Unterbringungs- und Schulstrukturen auswirken. Auch hier stelle sich gemäss GE die Frage nach der Kostenbeteiligung des Bundes.
ZH beantragt, Artikel 113a Absatz 1 Buchstabe e VE-AsylG zu konkretisieren und festzuhalten, ob unter «operative und technische Unterstützungsmassnahmen» auch Unterstützungen im Gesundheitswesen fallen würden. Zu denken sei dabei beispielsweise an einen Schengen-/Dublin-Staat, der sehr viele Verletzte aus einem Kriegsgebiet aufnehmen würde, hier aber an seine Grenzen bezüglich der medizinischen Versorgung stossen würde (Personal, Medikamente, Medizinprodukte usw.).
BL möchte sich zur Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus nicht abschliessend äussern, da es sich bei der freiwilligen Übernahme dieses Instruments um einen politischen Entscheid handle. Er merkt jedoch an, dass die Schweiz ein Interesse an einer funktionierenden und krisenresistenten europäischen Migrations- und Asylpolitik habe und schon aufgrund ihrer geografischen Lage in Bezug auf die Migration stark von der Wirksamkeit der europäischen Migrationspolitik abhängig sei. Eine Verstärkung der Kooperation sei gemäss BL somit auch im Interesse der Schweiz.
FDP fordert eine konsequente Anwendung der Dublin-Verordnung, um die Rückführung von Asylsuchenden, die bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt haben, zu gewährleisten.
Finanzieller Mehraufwand
NW weist darauf hin, dass die Aufnahme von 100 zusätzlichen Asylsuchenden geschätzt etwa 10 Millionen Franken kosten würde. Diese Summe umfasse Sozialhilfe, Integrationsmassnahmen sowie weitere unterstützende Dienstleistungen über mehrere Jahre.
Zwingende Teilnahme der Schweiz am Solidaritätsmechanismus
AsyLex spricht sich klar gegen die vorgesehene Umsetzung des Solidaritätsmechanismus in der Schweiz aus, da dieser vorsehe, dass sich die Schweiz nicht verpflichtend, sondern lediglich freiwillig und punktuell beteilige. Es fordert eine klare, gesetzlich verankerte Verpflichtung,