Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten
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5.3. Vorlage 3 (Eurodac-Verordnung)
5.3.1. Datenschutz
Die meisten Kritikpunkte, welche die interessierten Kreise und einige Parteien wie die GRÜ-NEN und die SP vorgebracht haben, betreffen den Datenschutz und die Rechte der Betroffenen in Bezug auf die Kontrolle der im neuen Eurodac-System erfassten Daten, einschliesslich des Datums der Ausreise aus dem Schengen-Raum. Die Interoperabilität und die zusätzlichen Zugriffe für Zwecke, die nicht dem Schutz einer Person dienen, werden oft sehr kritisch beurteilt.
Die neue Datenbank wird als Überwachungsmechanismus insbesondere in Bezug auf Sekundärmigration gesehen, und nicht als Hilfe zur Bestimmung des Dublin-Staats, der für die Prüfung eines Schutzgesuchs zuständig ist. Einige Vernehmlassungsteilnehmer äussern Bedenken in Zusammenhang mit dem Risiko eines Profiling von Personen. Bestimmte neu im System zu erfassende Informationen etwa zu Gefährlichkeit oder Waffenbesitz werden nicht gebilligt. Es wird befürchtet, dass sich diese Informationen auf andere Verfahren negativ auswirken könnten.
Der erweiterte Zugriff auf Eurodac-Daten, sei es für die Migrationsbehörden oder für Sicherheitszwecke, wird kritisiert. Ebenso die zu erstellenden Statistiken, wobei einige Organisationen Zweifel an der Anonymisierung der statistischen Daten äussern.
Im gleichen Kontext kritisieren zahlreiche Organisationen und einige Parteien, dass der NDB künftig zur Verhütung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten auf Eurodac-Daten zugreifen kann. Ihrer Ansicht nach sollte der NDB nicht zum Zugriff auf solche Daten berechtigt sein, da er ein Nachrichtendienst und nicht im eigentlichen Sinn eine Strafverfolgungsbehörde sei.
5.3.2. Vertrauensperson
Die Kantone müssen neu bereits bei der Erfassung von Eurodac-Daten eine Vertrauensperson bestimmen. Es gibt viele illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer oder Sans-Papiers, die kein Asylgesuch stellen. In diesen Fällen müssen die Kantone die biometrischen Daten in Eurodac erfassen und bei UMA ist eine Vertrauensperson zu bestimmen. Nach Ansicht mehrerer Kantone solle das BAZG (Grenzwachtkorps) den entsprechenden Kanton kontaktieren können, damit dieser eine Person bestimme, die bei der Eingabe in Eurodac anwesend sei. Eine Überstellung der Minderjährigen in den Kanton wird nicht gewünscht.
Einige Kantone sind wie die VKM der Ansicht, dass BAZ, die über Vertrauenspersonen verfügen, sich auch um diese Fälle kümmern sollen. Einige erachten die Anwesenheit einer Vertrauensperson als nicht nötig, diese könne nach der Datenerfassung bestimmt werden. Ein Kanton regt an, dass der Bund selber eine Vertrauensperson bestimmen solle.
Im Allgemeinen sehen die Kantone in dieser zusätzlichen Verpflichtung eine Belastung und Verlangsamung der Verfahren.
5.3.3. Mehraufwand für die Kantone
Die Kantone unterstreichen generell den Mehraufwand aufgrund der neu zu erfassenden Daten und des Umstands, dass künftig auch die biometrischen Daten der illegal in der Schweiz anwesenden Personen erfasst werden müssen. Diese zusätzlichen Aufgaben haben finanzielle Auswirkungen, und einige Kantone möchten diese Fragen in der KKJPD erörtern. Verschiedene Kantone möchten einen finanziellen Ausgleich.